„Zuverlässiger Partner“

„Zuverlässiger Partner“

„Zuverlässiger Partner“ 150 150 Klaus Henning Glitza

Entsorger nutzte länger als ein Jahrzehnt einen nicht genehmigten Lagerplatz

 

Sie suchen einen zuverlässigen Partner?“  So bewirbt ein in   Burgsinn (Main-Spessart-Kreis, Unterfranken) ansässiges Transport-. und Entsorgungsunternehmen seine Dienstleistungen. Für das zuständige Landratsamt ist dieser Slogan mit starken Einschränkungen verbunden.  Denn die Firma betrieb länger als ein Jahrzehnt einen illegal genutzten 13.000 Quadratmeter großen  Lager- und Umschlagplatz im benachbarten Mittelsinn.

Eine „unendliche Geschichte“, die 2008 ihren Anfang nahm, wie die Main-Post berichtet. Seinerzeit hatte die Gemeinde Burgsinn zwar grünes Licht für den Betrieb der Lagerfläche  gegeben, als maßgebliche Baubehörde versagte das Landratsamt Main-Spessart aber 2009 die Genehmigung.  Das ließ das Unternehmen unbeeindruckt.  Der Unternehmenschef habe „Sich ein Ei darauf gepellr, was im Kreishaus entschieden wurde“, so ein Insider. In der Tat ging es auf dem Platz  weiter als würde es das Landratsamt und dessen Anordnungen gar nicht geben. Vielmehr soll nach Angaben der Main-Post sogar in den zurückliegenden drei Jahren der Betrieb  noch ausgeweitet worden sein, als die Lufthansa als Entsorgungs-Großkunde gewonnen wurde.

Bauanträge wurden abgelehnt

Vergeblich versuchte der Geschäftsführer und Inhaber der GmbH & Co. KG, den illegalen Status des Lager- und Umschlagplatzes zu legalisieren. Zwei Bauanträge für eine Lagerhalle und einen Biomasse-Umschlagplatz stießen auf keinerlei Gegenliebe des Landratsamtes.  Da die Bebauung auf  ungenehmigtem Grund hätte realisiert werden müssen,  wurden sie nachvollziehbarerweise abgelehnt. Im Gegensatz dazu hatte der Gemeinderat  von Mittelsinn mehrheitlich beide Projekte begrüßt.

„Immer wieder mal Gespräche“

Hier wurde das Urteil gefällt: das Verwaltugsgericht Würzburg. Foto: Freistaat Bayern

Es gab „immer wieder mal“ Gespräche zwischen Vertretern des Landratsamtes und dem Unternehmen. die aber fruchtlos verliefen, so ein Insider. Im Mai 2022 wurde dann zum äußersten Mittel gegriffen: eine Beseitigungsanordnung. Zum Tragen kann sie aber vorerst nicht, da die Firma dagegen vor dem Verwaltungsgericht Würzburg klagte, Aktenzeichen W 5 K 22.827. Begründet wurde die Klage damit, dass die nicht eben sonderlich intensiven Interventionen des Landkreises einer Duldung gleichzusetzen seien. Ins Feld geführt wurde auch, dass sich zuvor auf  den  Platz im Außenbereich von Mittelsinn über Jahrzehnte ein Verladebahnhof befunden hatte.

„Zehn Jahre lang muss  ihnen klar gewesen sein, dass Sie keine Genehmigung dafür haben“, machte laut  Main  Post der Vorsitzende Richter Gerhard Weinmann  gegenüber dem Firmenchef deutlich. Mit anderen Worten: Fortgesetztes illegales Handeln berechtigt nicht zu den Annahme, man bewege sich im legalen oder quasi- legalen Bereich. Die Klage wurde abgewiesen, Das Urteil ist nach Angaben von Philipp Hornung,  Richter am Verwaltungsgericht, noch nicht rechtskräftig. Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Bedenkliche Stoffe

Letztlich war das auf dem Areal seit mindestens 200ß zum Weitertransport gelagerte Abfallmaterial auch nicht ganz ohne. „Bei der Baukontrolle  befanden sich hier neben Ast- und Grünschnitt oder Holzhackschnitzeln auch Bauschutt, Erdaushub und Basaltschotter, unterschiedliche Maschinen, aber auch Asphalt Fräsgut, Filtergut und Kesselasche, Recyclingmaterial, mehrere Container und Big-Bags und vor allem  etwa 300 sogenannte „Reko-Boxen“. listet der Main-Post auf.  Letztere  dienen bekanntermaßen dem Transport von „mit Fäkalien und Urin vermischtem Sandfang und Rechengut aus Kläranlagen im Auftrag der Lufthansa“ (Main-Post).  Das seien Stoffe, die teilweise in eine Deponie gehörten, so Vorsitzender Richter Weinmann.

Vergleich mit „Wasser lassendem Hund“

Bestätigt wird dies vom   Wasserwirtschaftsamt, das auf eine potenzielle  Boden- und Grundwasserbelastung hingewiesen hatte. Trotz dieses Gefährdungspotenzials waren  keinerlei bauliche Maßnahmen getroffen worden, um dem entgegenzuwirken.  Diese seien auch nicht nötig, so  sinngemäß der Firmenchef vor den Schranken des Verwaltungsgerichtes. „In der Verhandlung verglich er die Umweltbelastung durch einen auslaufenden Behälter mit dem Schaden, den ein Hund beim Wasserlassen im Wald anrichtet“, berichtet die Main-Post.

Gerne hätten wir auch das Statement des Unternehmens berücksichtigt und dazu sogar  den ursprünglich geplanten Veröffentlichungstermin verschoben. Doch die EM-Anfrage blieb bis dato unbeantwortet. Jedoch wurde der Eingang der Anfrage gleich zweimal bestätigt. Immerhin.

EM auf Grundlage eines Beitrages der Main-Post und eigener Recherchen

Oberes Symbolfoto: Das Verwatungsgericht Würzburg (VG)  bekräftigte  die Rechtsposition des Landratsamtes Main-Spessart. Das Bild hat symbolischen Charakter. Bei der abgebildeten Person handelt es sich nicht um einen Richer des VG.  Foto: Tim Reckmann / Pixelio.de

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