VKU übt Kritik an der „willkürlichen Benachteiligung der Stadtwerke“

VKU übt Kritik an der „willkürlichen Benachteiligung der Stadtwerke“

VKU übt Kritik an der „willkürlichen Benachteiligung der Stadtwerke“ 150 150 Klaus Henning Glitza

Hauptgeschäftsführer: Daseinsvorsorge gefährdet

 

Die „willkürliche Benachteiligung der Stadtwerke“ müsse weg.  Mit  dieser Forderung ist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)  auf die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom, die ihm gestern zur Stellungnahme vorgelegt wurden, eingegangen.

Die Entwürfe schlössen “alle Unternehmen von den Preisbremsen aus, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darin liegt, Energie zu erzeugen, umzuwandeln oder zu verteilen“, übte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing Kritik. Das diskriminiere die Stadtwerke im Querverbund. Bei den Stadtwerken wären so verschiedene Versorgungsbereiche von der Wasserversorgung bis zum Öffentlichen Nahverkehr oder den Schwimmbädern, die neben der Energieversorgung betrieben werden, mit betroffen, erführen also keine Preisdämpfung. Liebing: „Unsere Forderung: nur für die Entnahmestellen, die der Erzeugung oder Umwandlung von Energie dienen, darf die Entlastung verwehrt werden“.

Als gefährlichen Irrweg sieht der Hauptgeschäftsführer  „die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Erlösabschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen“. Die rückwirkende Abschöpfung ab September gefährde das Investitionsklima. Denn auf den notwendigen rechtlichen Rahmen für Investitionen in den Klimaschutz könne sich hierzulande kaum noch jemand verlassen. Liebing: „Das gilt umso mehr, als eine klare zeitliche Befristung fehlt. Der Anwendungsbereich kann durch Verordnungserlass über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert werden. Außerdem müssen Betreiber von Anlagen der Erneuerbaren Energien aufgrund von Pauschalen und Abschlägen eine Abschöpfung befürchten, selbst dann, wenn gar keine besonders hohen Gewinne entstehen. Das könnte vor allem die Abfallverstromungsanlagen treffen. Auch hier muss nachgebessert werden. Immerhin wurde entgegen ersten Plänen die operative Umsetzung besser ausgestaltet. Die Verteilnetzbetreiber werden nicht mehr die organisatorische Hauptlast der Erlösabschöpfung tragen müssen.“

Die Entwurfsfassungen beinhalteten „ein sehr komplexes Vorhaben mit extrem ambitioniertem Zeitplan“, machte  der Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing weiter die Position des Kommunalwirtschaftsverbandes deutlich. „Wir begrüßen, dass die Gesetze bei den Preisbremsen die Zahlungen für Haushaltskunden ab März vorsehen. Das ist angesichts der späten Gesetzesbeschlussfassung Mitte Dezember immer noch ambitioniert, aber leistbar. Sie beinhalten dann auch Rabatte für Januar und Februar. Das verursacht Mehraufwand, vermeidet aber einen undurchführbaren Zahlungstermin schon im Januar.“

Ambitioniert bleibe laut Liebing der Start für große Verbraucher wie Unternehmen und Industriebetriebe. Sie rechneten in der Regel monatlich nach Verbrauch ab. Hier müsse beispielsweise die erste Gutschrift in der Januar-Rechnung für Erdgas beziehungsweise. Wärme enthalten sein. Der Hauptgeschäftsführer: „Die Stadtwerke werden alles daransetzen, dass das funktioniert. Wir erwarten allerdings von der Politik, dass die EU-beihilferechtliche Prüfung dieser Zuschüsse so schnell wie möglich durchgeführt wird, damit rasch Klarheit besteht. Auch müssen die bürokratischen Pflichten bei der Antragstellung für Industrie und Gewerbe noch einmal sehr genau geprüft werden.“

VK/rd

 

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