Schengen-Raum für Abfälle gefordert

Schengen-Raum für Abfälle gefordert

Schengen-Raum für Abfälle gefordert 800 543 Klaus Henning Glitza

BDE-Präsident: Grenzüberschreitende Abfallverbringung muss einfacher,   schneller und digitaler werden

 

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden  Revision der EU-Abfallverbringungsverordnung hat der Präsident des Bundesverbandes des BDE  Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., Peter Kurth, eine Art  Schengen-Raum für Abfall gefordert. Es dürfe nicht schwieriger sein, Abfälle von Freiburg nach Straßburg zu transportierten als von Freiburg nach Kiel, machte er die Position  seines Verbandes deutlich.

Denn ohne gesicherte Stoffströme sei keine Kreislaufwirtschaft denkbar, hob der BDE-Chef bei einem digitalen Diskussionsabend am vergangenen Mittwoch in Berlin erneut hervor. Von elementarer Bedeutung sei dabei die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Diese dürfe nicht durch Überregulierung ins Stocken geraten.  Die Abläufe bei der Abfallverbringung müssten schneller, einfacher  und digitaler werden. Bislang  hätte einige Verfahren noch nicht einmal den Hauch  des Geistes der Digitalisierung inhaliert. Derzeit sei die Branchen mit  willkürlich langen Notifizierungsverfahren und wenig genutzten, weil unattraktiven  Vorabzustimmungsverfahren konfrontiert, wird in einer BDE-Erklärung kritisiert,

Gnadenlose Bürokratisierung

Als Beispiel für eine gnadenlose Bürokratisierung nannte Kurth  einen besonders bezeichnenden Fall.  Wenn in einem Begleitschein eines Abfalltransportes eine Faxnummer falsch angegeben würde. gelte der gesamte Transport als illegal, nannte Kurth  Das sei absurd, so der BDE-Präsident.

Welche Bedeutung die grenzüberschreitende Abfallverbringung hat,  machte Kurth auch anhand des folgendes Beispiels deutlich. In Deutschland entstehen allein sechs industrielle Recyclinganlagen für Batterien, unter anderem von BASF und TSR. Die Anlagenbetreiber  seien mit Sicherheit dankbar für Exporte aus dem Ausland. Letztlich gebe es auch EU-Länder wie Malta, die keinerlei eigene Aufbereitungsanlagen  für Stoffströme aller Art unterhielten.  Solche EU-Regionen seien auf praxisgerechtes Abfallverbringungsrecht angewiesen, sonst mache die Getrenntsammlung keinen Sinn.

Europa und Asien- zwei Themen

Getrennt von der innereuropäischen Abfallverbringung müssten Exporte in Regionen außerhalb der EU betrachtet werden, betonte Kurth. In dieser Frage gilt es auch mit Mythen aufzuräumen. So spiele der der Plastikabfalltransfer nach Asien qualitativ keine große Rolle. Der Exportanteil läge nach Kurths Worten unterhalb von zehn Prozent. Der Export von Kunststoffabfällen sei also weit überwiegend eine innereuropäische Veranstaltung, Wären Plastikexporte aus Europa ursächlich für die Umwelt- und Meeresverschmutzung in Asien, gebe es dieses Problem gar nicht. Dabei ließ der BDE-Präsident allerdings nicht unerwähnt, dass  Verbringungen, zum Beispiel nach Bulgarien, letzten Endes doch den Weg nach Asien finden könnten.

Verschärfungen werden akzeptiert

Deshalb sperre sich der BDE auch nicht generell gegen schärfere  Regelungen, die solche Auswüchsen entgegenwirkten. Bereits  in einem zurückliegenden Statement hatte Kurth verdeutlicht, dass es  richtig sei, „konsequent gegen die illegale Verbringung vorzugehen und kriminelle Strukturen zu zerstören“. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die für die Kreislaufwirtschaft nötige grenzüberschreitende Abfallverbringung durch nicht erfüllbare Überregulierung zum Erliegen kommt.

Die geplanten Änderungen in der  EU-Abfallverbringungsverordnung  werden im November im Europäischen Parlament. beraten. Dabei wird dessen Position deutlich gemacht. Anschließend folgt das das sogenannte Trilogverfahren, bei dem neben dem Parlament die EU-Kommission und der EU-Rat beteiligt werden und nach einer gemeinsamen Linie gesucht wird.

Die weiteren Teilnehmer

Am  digitalen Diskussionsabend nahmen neben Peter Kurth, Malte Gallée, MdEP – Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz,   Andreas Glück, MdEP – Fraktion Renew Europe, Regierungsdirektor Michael Ernst, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Allgemeine, grundsätzliche und internationale Fragen der Kreislaufwirtschaft, grenzüberschreitende Abfallverbringung (Referat T II 1), Dr. Alexander Kessler,  Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)  und Herwart Wilms, Geschäftsführer der REMONDIS Sustainable Services GmbH & Co. KG sowie Vorsitzender des Ausschusses für Rohstoffpolitik beim BDI teil.

EM

Oberes Bild: BDE-Präsident Peter Kurth (Archivbild). Foto: BDE

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