bvse: Gewerbeabfallverordnung nach einjährigem Bestehen in der Praxis noch nicht angekommen
Die Gewerbeabfallverordnung ist nach einjährigem Bestehen noch nicht in der Praxis angekommen. Diese Bilanz zieht jetzt der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V..
„Das Recycling gewerblicher Abfälle hat durch die Verordnungsnovelle noch keinen neuen Impuls erhalten”, stellt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock fest. Ein Hauptgrund für dieses ernüchternde Fazit liege an der falsch angelegten Systematik der Verordnung und an einem fehlerhaften oder gar nicht vorhandenen Vollzug in den Bundesländern. „Wir hoffen, dass zukünftig ein zielgerichteter Vollzug dafür sorgt, dass die neue Gewerbeabfallverordnung nicht zum Papiertiger wird“, betont Rehbock.
Der bvse erinnert in einer Pressemitteilung daran,dass Ausgangspunkt der neuen Gewerbeabfallverordnung eigentlich der Abfallerzeuger sein sollte. Beim Abfallerzeuger sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass mehr Abfälle recycelt werden können. Dies soll durch eine konsequente Abfalltrennung geschehen. Bei gewerblichen Anfallstellen, wo dies nicht ohne weiteres möglich oder sinnvoll ist und Abfallgemische entstehen, soll durch Sortierung auf geeigneten Anlagen dafür Sorge getragen werden, dass recyclingfähiges Material abgetrennt und dann der stofflichen Verwertung zugeführt wird.
Doch bisher hat ein wirksamer Vollzug bei den Abfallerzeugern nicht stattgefunden, so die Einschätzung des bvse. Deshalb deutet sich eine Entwicklung an, dass auch zukünftig viele Abfallerzeuger so verfahren werden wie bisher, das heißt, die Abfälle werden direkt in den Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder die Abfallgemische werden, im Einklang mit den Regelungen der GewAbfV, vorbehandelt. Die Getrennthaltung der Abfälle durch den Erzeuger werde dagegen vielfach ausbleiben.
Grund hierfür ist neben den offensichtlichen Vollzugsdefiziten, auch die ab dem 1. Januar 2019 für Sortieranlagen geltende Recyclingquote von 30 Prozent. Nach Meinung des bvse wird dadurch das Getrennthaltungsgebot und damit die stoffliche Verwertung geschwächt. Denn die Vorbehandlungsanlagen werden geradezu gezwungen, ihre Kunden zu weniger Getrennthaltung und mehr Gemischtsammlung aufzufordern, um die zu hohe Recyclingquote irgendwie erreichen zu können. Eine Behandlungsanlage könne schließlich nur aussortieren, was auch im Input vorhanden ist, heißt es beim bvse.
“Es hatte schon seinen Grund, dass wir im Rahmen der Beratungen zur Gewerbeabfallverordnung den Vorschlag gemacht haben, dass Kontrollen des Vollzugs bei den Müllverbrennungsanlagen stattfinden. Es ist deutlich einfacher, in rund 60 Müllverbrennungsanlagen in Deutschland Kontrollen durchzuführen, als in hunderttausenden gewerblichen Anfallstellen. Die bisher unzureichenden Vollzugsmaßnahmen bei den Abfallerzeugern zeigen, dass dieses Problem in der Praxis voll durchschlägt”, so Rehbock.
Stattdessen finde in manchen Bundesländern der Vollzug ausschließlich im Rahmen der Überprüfung von IED-Anlagen statt, ohne die Erzeuger in Anspruch zu nehmen. Das, so der bvse, sei sicher nicht im Sinne der Verordnung. Der bvse bedauert deshalb auch, dass ein Jahr nach Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung noch keine verbindliche LAGA-Vollzugshilfe vorliegt. Zwar sei nun ein Entwurf fertiggestellt worden, der sich in der Anhörung befinde. Dies sei aber, mehr als zwölf Monate nach dem Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung, ein „zu kleiner Schritt“ hin zu einem möglichst einheitlichen Vollzug in ganz Deutschland, findet der Recyclingverband.
rd
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