Erwerb von Real-Märkten durch Edeka: Frist wurde bis zum 22. März verlängert
Das Bundeskartellamt hat die Frist im Hauptprüfverfahren für den Erwerb von bis zu 72 Real- Standorten durch die EDEKA Zentrale AG & Co. KG, Hamburg, bis zum 22. März verlängert.
Damit ist die Zukunft der betreffenden Filialen vorerst in der Schwebe. Das Bundeskartellamt überprüft nun eingehend, welche Folgen die Edeka-Übernahme auf die Wettbewerbssituation und dabei insbesondere auf den Verbraucher hätte.
Als erste Handelskette hatte Kaufland die Übernahme von bis zu 101 Märkten beantragt. Das Bundeskartellamt gab 92 dieser Transaktionen frei. Nicht genehmigt wurden aus Wettbewerbsgründen die Standortübernahmen in Bedburg, Heidenau, Hemer, Heidenheim, Brandenburg, Neubrandenburg, Horb, Dülmen und Falkensee. Die deutsche Kartellbehörde hatte angekündigt, dass sie in der Causa Real sehr genau hinguckt, weil die Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel bereits erheblich ist.
khg
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