Umweltorganisation: Masse der Gewerbeabfälle wird verbrannt- Bundesländer in der Pflicht
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) missachten viele Gewerbetreibende zu Lasten der Umwelt die Verpflichtung zur getrennten Abfallsammlung. Vor diesem Hintergrund fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation alle Bundesländer zu einen „konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung als unerlässlichen Beitrag zum Klimaschutz“ auf.
Bislang könne von einer solchen Konsequenz nicht flächendeckend die Rede sein, da die zuständigen Behörden die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung nur sporadisch kontrollierten.
Die Folge laut DUH: Von jährlich anfallenden 5,7 Millionen Tonnen gemischten Gewerbeabfällen werden immer noch mehr als 90 Prozent verbrannt. Denn nicht getrennt erfasste Abfälle erforderten einen erhöhten Aufwand bei der Sortierung und ließen sich zudem kaum recyceln.
„Nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerbetreibende müssen ihren Müll getrennt sammeln, damit er recycelt werden kann“, fordert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Doch untätige Behörden stellten rechtswidrig handelnden Unternehmen einen Freifahrtschein aus. “Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen, dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger unnötig verbrannt werden“, so die DUH-Vizechefin. Die Rechtslage sei klar, jetzt müssten die Vollzugsbehörden der Bundesländer handeln und mit flächendeckenden Kontrollen und der Sanktionierung von Verstößen dafür sorgen, dass auch Unternehmen ihren Müll getrennt sammeln und recyceln. „Weitgehend untätige Länder wie Sachsen“ sollten sich den Worten von Barbara Metz zufolge „ein Beispiel an Bundesländern wie Hessen nehmen, die ihren Kontrollpflichten in ausgesprochen guter Weise nachkommen“.
Wie Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, ergänzt, beinhalte die Gewerbeabfallverordnung eigentlich scharfe Pflichten zur Getrenntsammlung und dem Recycling von Gewerbeabfällen. „Doch rechtliche Regeln sind nur so gut, wie deren Umsetzung“, so Fischer. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollierten, verschafften sie schwarzen Schafen einen Vorteil. Das setzte umweltgerecht handelnde Unternehmen unter Druck. Es gebe für die Bundesländer keinen Grund, „mit angezogener Handbremse zu fahren“.
Einen kritischen Blick wirft die DUH auch auf das Faktum, dass bei der gesellschaftspolitischen Debatte um Klimaschutzpotentiale die Kreislaufwirtschaft bislang zu Unrecht weitestgehend unberücksichtigt geblieben ist Nach DUH-Einschätzung sei das fahrlässig, denn der Bereich birgt enormes Potential zur CO2-Reduktion. So könnten beispielsweise 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle pro Jahr der Verbrennung entzogen und recycelt werden, wenn die Vollzugsbehörden der Bundesländer die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung durchsetzen. Dadurch ergäbe sich ein Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Die DUH fordert deshalb die Bundesländer zu einem konsequenten und flächendeckenden Vollzug der Gewerbeabfallverordnung auf. Verstöße müssten durch empfindliche Ordnungsgelder hart sanktioniert werden. Die DUH kündigt an, die Vollzugstätigkeiten der Bundesländer abzufragen und transparent zu machen. „Dann kann sich jeder selbst eine Meinung darüber bilden, wie ernst Klimaschutz von den Bundesländern tatsächlich genommen wird“, so Thomas Fischer.
PSt/rd
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