Mindestabstand und Schritttempo sind nicht in allen Fällen die Regel
Vorbeifahren an Sammelfahrzeug: Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Celle Wer an einem im Einsatz befindlichem Abfallsammelfahrzeug vorbeifahren will, muss nicht stets mit Schrittgeschwindigkeit fahren und einen Seitenabstand von mindestens zwei Metern einhalten. Im Einzelfall kann auch eine Geschwindigkeit von 13 Stundenkilometern und ein Seitenabstand von 50 Zentimetern ausreichen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle aktuell entschieden.…
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