Kartellamt: Für sich konzentrierende Märkte gilt die bisherige Aufgriffschwelle nicht kategorisch
Mehrere Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind am heutigen Dienstag in Kraft getreten In bestimmten, von zunehmenden Konzentrationstendenzen betroffenen Märkten kann das Bundeskartellamt künftig auch unterhalb der bisher geltenden Aufgreifschwellen tätig werden. Dies ergibt sich aus von Insidern auch „Lex REMONDIS“ genannten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die am heutigen Dienstag in…
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