Bundeskartellamt beabsichtigt, die Megafusion zu untersagen

Bundeskartellamt beabsichtigt, die Megafusion zu untersagen

Bundeskartellamt beabsichtigt, die Megafusion zu untersagen 150 150 Klaus Henning Glitza

Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Elefantenhochzeit offenbar nicht genehmigungsfähig

 

 

Das Bundeskartellamt beabsichtigt, nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis das Fusionsvorhaben der Unternehmen REMONDIS SE & Co. KG und DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG zu untersagen. Diese Mitteilung wurde heute den beiden Unternehmen übermittelt.

„Nach vorläufiger Bewertung würde die Übernahme von DSD durch Remondis zu einer Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen in Deutschland führen“, macht Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, deutlich. Zu befürchten wären einen Worten zufolge „höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise auf dem Markt für duale Systeme.“

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes bestehen aus drei Gründen wettbewerbliche Bedenken gegen die Übernahme von DSD durch Remondis. Wie in einer Pressemitteilung der Wettbewerbsbehörde ausgeführt wird, würde sich durch den Zusammenschluss das unternehmerische Kalkül von Remondis und DSD ändern. Es entstünden Anreize, dass Remondis seine Preise für die von den Wettbewerbern von DSD benötigten Vorleistungen der Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Verpackungsabfällen erhöht. Dies würde nach vorläufiger Beurteilung zu erheblichen Marktanteilsgewinnen von DSD, also einer Verdrängung von DSD-Wettbewerbern, und letztlich zu höheren Preisen auf dem Markt für duale Systeme führen.

Weiterhin könnte DSD sein erhebliches Nachfragevolumen künftig zur Verdrängung von Remondis-Wettbewerbern einsetzen. DSD hat aufgrund seines hohen Marktanteils bei den Inverkehrbringern einen entsprechend hohen Zugriff auf die Verpackungsmengen, die zur Sortierung, Aufbereitung und Verwertung anstehen. Diese Abfallmengen könnte das fusionierte Unternehmen zur weiteren Verarbeitung in Remondis-Anlagen umleiten und verbleibende Unteraufträge an Wettbewerber strategisch einsetzen.

Schließlich sind beide Unternehmen in der Vermarktung von aufbereiteten Glasscherben aus Hohlglasbehältern (wie z.B. Getränkeflaschen oder Konservengläser) tätig. Ein Zusammenschluss könnte auf diesem Markt zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung führen. Die beiden Unternehmen kämen hier auf gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent.

Aus Sicht der Bundeskartellamtes ist Remondis als mit Abstand größte deutsche Entsorgungsunternehmen auf fast allen Märkten der Entsorgungswirtschaft tätig. „Hierzu zählen insbesondere die Sammlung (Erfassung), Sortierung und Aufbereitung von Verkaufsverpackungen sowie die anschließende Vermarktung bzw. Verwertung“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes.

DSD wiederum sei das größte duale System in Deutschland, so die Wettbewerbsbehörde weiter. „Duale Systeme organisieren das Verpackungsrecycling im Auftrag und gegen Entgelt der Hersteller, Importeure oder Händler (sogenannte Inverkehrbringer) von Verpackungen. Duale Systeme wie DSD beauftragen dann wiederum die eigentlichen Entsorgungsunternehmen wie z.B. Remondis mit der Erfassung, Sortierung und Aufbereitung des anfallenden Verpackungsmülls.“, ist der Pressemitteilung zu entnehmen.

Nach der vorläufigen Einschätzung An dem Verfahren sind als sogenannte Beigeladene neben Remondis und DSD acht weitere Unternehmen beteiligt, die nun ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf haben.

Das Zusammenschlussvorhaben war aufgrund der Umsätze der Beteiligten zunächst bei der Europäischen Kommission zur Prüfung angemeldet worden. Die Beteiligten hatten einen Antrag auf Verweisung an das Bundeskartellamt gestellt, dem die Europäische Kommission entsprochen hatte. Die Anmeldung des Vorhabens beim Bundeskartellamt erfolgte dann Mitte Januar.

DSD und REMONDIS können nun innerhalb von zwei Wochen reagieren.

rd/khg

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