An diesem Mittwoch wird mit höchster Wahrscheinlichkeit über das Schicksal von DSD entschieden
Kann REMONDIS das Duale System Deutschland (DSD) endgültig übernehmen? Das wird an diesem Mittwoch in Düsseldorf entschieden. An diesem Tag wird mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit der Verkündungstermin im Beschwerdeverfahren REMONDIS gegen die Untersagung der Fusion mit DSD durch das Bundeskartellamt vor dem Oberlandesgericht (OLG) stattfinden.
Nach Informationen von EM ist der Termin zur Stunde weder abgesagt noch ist mit einer jetzt noch folgenden kurzfristigen Verlegung rechnen. So wird der Beschluss des 6. Kartellsenats unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Egger voraussichtlich direkt im Dienstzimmer des Vorsitzenden Richters verkündet werden. Nach EM-Informationen ist es Verfahrensbeteiligten freigestellt, ob sie zum so genannten „Verkünder“ persönlich erscheinen. Somit ist nur mit einer kleinen Personenanzahl zu rechnen, die dem Termin bewohnt.
Der Verzicht auf eine standardmäßige Hauptverhandlung mit Anhörungen der Verfahrensbeteiligten REMONDIS und Bundeskartellamt und Teilnahme von insgesamt zehn Beigeladenen legt nahe, dass der 6. Kartellsenat von einer sehr eindeutigen Rechtslage ausgeht, die keiner weiteren Klärung bedarf. Juristische Beobachter hatten von vornherein der Beschwerde nur geringe Erfolgschancen eingeräumt. Entscheidender Grund dafür ist, dass die Marktdominanz im Altglasbereich nach wie vor sehr deutlich ist und das Bundeskartellamt dieses Faktum mit diversen Schriftsätzen untermauert hat.
Ob die juristischen Beobachter recht haben, wird sich an diesem Mittwoch zeigen.
khg
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