Brancheninfo aktuell 68-09/2020

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Brancheninfo aktuell 68-09/2020 150 150 Klaus Henning Glitza

A.R.T.: Biotüte ist eine rechtlich zulässige Alternative zur Biotonne

 

Die Biotüte ist eine rechtlich zulässige Alternative zur Biotonne das Erfassungssystem für Speiseabfälle in der Region. Das stellt aktuell der Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) klar.

Damit liefert der Verband definitive Antworten auf die seit der Einführung der Biotüte 2018 bestehenden Fragen: Dauerlösung oder Modellversuch? Verpflichtend oder freiwillig? Entspricht das System den gesetzlichen Vorgaben oder muss vor jedem Haus eine Biotonne stehen?

Die Biotüte und der dazugehörige Sammeleimer. Foto: A.R.T.

Nach Angaben des Zweckverbandes ist die Biotüte das Resultat eines Vergleichs mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als zuständiger Aufsichtsbehörde. Sie soll die getrennte Erfassung von Nahrungs- und Küchenabfällen im Verbandsgebiet des A.R.T. sicherstellen. Die Vereinbarung sieht dabei weder einen Modellversuch mit entsprechendem Enddatum vor, noch definiert sie Mindestsammelmengen, an denen sich das System Biotüte messen lassen muss.

Selbstverständlich sei es wünschenswert die Fassungsmengen kontinuierlich zu steigern, ein vorgeschriebener Mindestwert, der erreicht werden muss, um als „erfolgreiches Erfassungssystem“ zu gelten, existiert jedoch nicht, zeilt dazu A.R.T.-Pressesprecherin Kirsten Kielholtz mit. Zudem ließen sich die Forderungen nach hohen Mengen nicht mit dem Ziel der Abfallvermeidung und den Möglichkeiten der Eigenkompostierung vereinbaren.

„Wir sind überzeugt, dass sich die Biotüte bereits bewährt hat und auf dem besten Weg ist, sich als dauerhafte Sammellösung für Speiseabfälle in der Region zu etablieren.“ so di Sprecherin.. „Die Sammelmengen sind von nur zwei Kilogramm pro Einwohner im ersten Jahr auf zwischenzeitlich 19 Kilogramm pro Einwohner in 2020 gestiegen. Damit können die Sammelmengen inzwischen in jeder Hinsicht mit denen einer Biotonne mithalten.“

Neben den stark gestiegenen Sammelmengen hebt das Witzenhausen Institut, das die Biotüte in ihren ersten Jahren wissenschaftlich begleitet, auch die besondere Qualität der erfassten Abfälle hervor. Die Fehlwurfquote – der Anteil der Abfälle, die eigentlich nicht in die Biotüte gehören – liegt nach A.R.T.-Angaben unter zwei Prozent und damit deutlich unter den Quoten der Biotonne. Bei den Fehlwürfen handelt es sich primär um verpackte Lebensmittel sowie biologisch nicht abbaubare Plastiktüten.

„Der Zweckverband wird die kommenden Monate nutzen, um die Sammelmengen weiter auszubauen“, so Kirsten Kielholtz.

KK/rd

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