“Grüner-Punkt-Malus“ wurde vom obersten Verwaltungsgericht Frankreichs ausgesetzt
Mit der sofortigen Aussetzung der neuen französischen Kennzeichnungsverordnung für Verpackungen durch das oberste französische Verwaltungsgericht sei die Diskriminierung des Grünen Punkts gestoppt. Dies betont das besser als Grüner Punkt bekannte Duale System Deutschland (DSD) in einer Erklärung vom heutigen Tage.
Gegen Inhalte der Kennzeichnungsverordnung hatten DSD, PRO Europa (Generallizenzgeber der Marke „Der Grüne Punkt“ für Europa) und einflussreiche Verbände der französischen Konsumgüterindustrie den Conseil d’État angerufen. Insbesondere wurde die Regelung angegriffen, dass für in Frankreich in Verkehr gebrachte Verpackungen mit „Symbolen, die dazu geeignet sind, den Verbraucher in Fragen der Abfalltrennung zu verwirren“, ab dem 1. April 2021 das doppelte Beteiligungsentgelt an das französische System CITEO zu zahlen sei. Diesen Eilanträgen gegen den so genannten „Grüner-Punkt-Malus“ hat das oberste Verwaltungsgericht aktuell stattgegeben.

Von vielen Verpackungen bekannt: das Markenzeichen “Der Grüne Punkt”. Foto: Duales System Deutschland
Wie DSD dazu mitteilt, hätte durch die Regularien der Verordnung auch die Verwendung des Markenzeichens „Der Grüne Punkt“ zu einem „substanziellen Malus in Frankreich führen können, da der französische Gesetzgeber offenbar auch bei Aufbringung des Grünen Punkts diesen Sachverhalt verwirklicht sehen will“. Dass der Grüne Punkt „seit 30 Jahren ein weltweit bekanntes Finanzierungssymbol für Recyclingsysteme für Verpackungen ist“, wurde laut DSD hierbei offenbar ausgeblendet „Der Vollzug der Regelung würde daher nicht nur die Reputation der Marke schädigen, sondern insbesondere für Unternehmen, die verpackte Produkte nach Frankreich liefern, erheblichen Aufwand und Zusatzkosten teilweise in Millionenhöhe verursachen“, wird erklärt,
PRO Europe und Der Grüne Punkt hatten nach Eigenangaben unter anderem argumentiert, dass die Vorschrift für Unternehmen nicht nur erheblichen finanziellen Schaden nach sich ziehe, sondern auch „eine unzulässige Diskriminierung der Marke „Der Grüne Punkt“ und somit auch der europäischen Organisationen bedeutet, die als Grüner-Punkt-Systeme in ihren jeweiligen nationalen Märkten seit Jahren das Verpackungsrecycling immer weiter vorantreiben“.
Der Conseil d’État teilte die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Malus-Regelung. Die Verordnung bedeute aus höchstrichterlicher Sicht eine Beschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt. Hersteller wären gezwungen, entweder einen ungerechtfertigten Malus für die Nutzung der Marke zu zahlen, oder nur für den französischen Markt eigene Verpackungslinien und Warenwirtschaftskanäle zu schaffen. Dies hätte Zusatzkosten teilweise in Millionenhöhe zur Folge. Die vom zuständigen französischen Ministerium vorgebrachten Begründungen für den Grüner-Punkt-Malus reichten zudem nicht aus, die damit verbundenen erheblichen Aufwände zu rechtfertigen, und die beabsichtigte Verbesserung des Trennverhaltens der französischen Verbraucherinnen und Verbraucher zu bewirken.
Die Entscheidung des Gerichts setzt die für den 1. April vorgesehene Strafzahlung aus. Nach DSD-Angaben wird das sich jetzt anschließende Hauptsacheverfahren vermutlich zehn bis 18 Monate beanspruchen. „Der Grüne Punkt und PRO Europe gehen davon aus, dass die überzeugenden Argumente aus den Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden“, heißt es.
Über PRO Europe:
PRO Europe s.p.r.l. (Packaging Recovery Organisation Europe), gegründet 1995, ist die Dachorganisation für europäische Systeme zur Verwertung und zum Recycling von Verpackungen und Verpackungsabfällen, die hauptsächlich das eingetragene Markenzeichen „Der Grüne Punkt“ als Finanzierungssymbol verwenden
Link:
www.pro-e.org
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