Trier: Über 100 Kräfte im Einsatz / Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus
Der am Mittwoch um 13.27 Uhr auf dem Betriebsgelände der A.R.T. GmbH (EM berichtete) im Trierer Hafen ausgebrochene Brand von LVP-Pressballen (EM berichtete) konnte nach 19 Uhr unter Kontrolle gebracht werden. „Feuer aus“ wurde Stunden später gemeldet.
Am Brandort hatten mehr als 100 Kräfte gegen die Flammen angekämpft. Schon bei der Anfahrt hatten die Mitglieder des Berufsfeuerwehr-Löschzuges der Wache II angesichts der riesigen Rauchsäule die Ausmaße des Brandes erkannt und ließen nachalarmieren.
Für die Löscharbeiten wurde eine mehrere hundert Meter lange Schlauchleitung von der Mosel gelegt. Ein Übergreifen der Flammen auf Hallen und Sortieranlage konnte verhindert werden. Nach ersten Schätzungen wird der Sachschaden als relativ gering angesehen. Konkrete Zahlen liegen noch nicht vor. Im Einsatz waren neben der Berufsfeuerwehr die Freiwilligen Löschzüge Euren, Zewen, Biewer, Pfalzel, Ehrang, Kürenz und Olewig sowie unterstützende Einheiten aus dem Kreis, die Polizei Trier und das DRK.
khg/rd
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„Die Sicherheit unserer Vertragspartner und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität“. Dies macht die Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG in einer allgemeinen Kundeninformation deutlich. Das Unternehmen habe sich „umfassend auf eine weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland vorbereitet“, um dazu beitragen, die Übertragung zu reduzieren, wird betont.
Konkret nennt Schönmackers Meldeverpflichtungen, welche sich an den aktuellen Vorgaben des Robert Koch Institutes (RKI) orientieren. „So haben unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (im Folgenden zur Vereinfachung „Mitarbeiter“ genannt) den direkten Vorgesetzen unverzüglich zu informieren, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Krankheitssymptome vergleichbar einer Erkältung oder Grippe
- Kürzlicher Aufenthalt in einem nach dem RKI gelisteten Risikogebiet
- Kürzlicher Kontakt mit einer Person, die sich in einem Risikogebiet gemäß RKI aufgehalten hat
- Kürzlicher Kontakt mit einer Person die im Verdacht steht mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert zu sein oder die positiv auf den Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurde
Unabhängig von diesen Meldeverpflichtungen hätten auch die Vorgesetzten diese Tatbestände aktiv abzufragen, insbesondere bei Rückkehr aus dem Urlaub. „Sollte eine solche Meldung durch Mitarbeiter erfolgen oder wir Kenntnis von einem solchen Tatbestand erhalten, setzen wir den betroffenen Mitarbeiter unverzüglich nicht weiter ein. Der Mitarbeiter wird zur Klärung des gesundheitlichen Zustands unmittelbar in häusliche Isolation geschickt. Eine kooperative Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden wird jederzeit gewährleistet“, ist der Kundeninformation zu entnehmen..
Als weitere „organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und Kunden“ werden unter anderem genannt:
- Strenge Einhaltung und Kontrolle der Hygienevorschriften des RKI sowie der BioStoffVerordnung, insbesondere zur Handhygiene
- Absage von nicht betriebsnotwendigen Terminen, Freigabe von notwendigen Terminen nur durch den Vorgesetzten
- Beschränkung von Zutritt Dritter zum Betrieb
- Einschränkung der sozialen Interaktion (z.B. Schließung von Pausenräumen, zeitversetztes Arbeiten für gewerbliche Mitarbeiter, Home-Office für kaufmännische Mitarbeiter soweit betrieblich möglich, Reduzierung der Kontakte zwischen gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeitern)
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 bis 2 Meter bei unvermeidbarem Kontakt
- Verzicht auf Unterschriften auf Leistungsbelegen
- Regelmäßige Kontrolle der Körpertemperatur vor Aufnahme der Arbeit
Gemäß den Empfehlungen des RKI wird bei Schönmackers von einer Verwendung von Masken bzw. Mundschutz abgesehen.
nde
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Die Folgen des Corona-Virus´ waren auch bei einer Fragestunde von NDR 90.3, bei der Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher zugeschaltet war, zentrales Thema.
Eine Hörerin meldete sich zu Wort: „ Ich verstehe, dass den Menschen langweilig ist, wenn sie zu Hause sitzen und nicht arbeiten gehen können, aber mein Sohn arbeitet auf dem Recyclinghof, wo er sich vor Arbeit kaum retten kann. Man sollte die Recyclinghöfe schließen. Entrümpeln ist nicht notwendig.” Noch während der Sendung fragte der Hamburger Regierungschef bei der Hamburger Stadtreinigung nach und antwortete “Es sollen wirklich nur unumgängliche Wohnungsauflösungen gemacht werden.”
bm/rd
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Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu vermindern, haben die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) seit gestern in Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt Münster bis auf weiteres ihre elf Recyclinghöfe für Privatkunden geschlossen.
„Oberste Priorität hat für uns, die Entsorgung des Hausmülls der Münsteranerinnen und Münsteraner über die Abfallabfuhr auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Rund die Hälfte unserer gesamten Belegschaft wird dafür benötigt. Sollte es bei uns zu Personalausfällen in der Abfuhr kommen, würden wir zunächst Mitarbeitende aus anderen Arbeitsbereichen wie etwa der Stadtreinigung abziehen“, unterstreicht AWM-Betriebsleiter Patrick Hasenkamp. Die Münsteraner könnten durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, dass die AWM der für den Gesundheitsschutz und die Hygiene in Münster wichtigen Aufgabe der Abfallabfuhr weiterhin mit ausreichend Personalkapazitäten uneingeschränkt nachkommen können.
Dazu gehöre nicht nur, mindestens zwei Meter Abstand zu den Mitarbeitenden der AWM in allen Arbeitsbereichen einzuhalten, sondern auch immer die Nies- und Hustenetikette zu beachten. Genauso wichtig sei es, die monatliche Sperrgut- und Grüngutabfuhr in einem vernünftigen Rahmen zu nutzen und nicht „bergeweise“ Abfälle an die Straße zu stellen. „Wenn es möglich ist, sollte Sperrgut zum Beispiel in dieser aktuellen Ausnahmesituation noch im Keller oder in der Garage eingelagert bleiben. Die Münsteraner würden unsere Teams in Orange damit maßgeblich unterstützen“, so Hasenkamp.
FD/rd
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