Gut gerüstet- in Mönchengladbach kann der Winter kommen

Befüllung eines Winterdienstfahrzeuges. Foto: GEM
Gut für die vierte Jahreszeit gerüstet sind die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetrieb AöR und GEM für den Winter gerüstet Zehn Winterdienstfahrzeuge stehen bereit, um Mönchengladbachs Straßen und Wege auch bei Schnee und Eis sicher zu halten.
Winterdienst ist Teamwork. Die GEM kümmert sich um die öffentlichen Straßen, die mags streut und kehrt Schnee in Grünanlagen, auf den Spielplätzen und Friedhöfen, in Parks und auf öffentlichen Plätzen.
Die GEM leistet ihre Winterdienstarbeit im Auftrag von mags, die Inhalt und Umfang der anstehenden Arbeiten vorgibt. Die Straßen sind hierfür in unterschiedliche Winterdienstklassen eingeteilt. In die Winterdienstklasse 1 fallen die Hauptverkehrsachsen und -straßen in Mönchengladbach. Streu- und Räumfahrzeuge kommen hier aus Sicherheitsgründen zuerst zum Einsatz. Im zweiten Schritt werden die in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung von mags in Stufe 2 klassifizierten Nebenstraßen gestreut.
Vor der eigenen Haustür kehren, räumen und streuen müssen die Bürger. „Egal, ob es sich um Laub oder Schnee und Eis handelt: Auch Grundstückseigentümer müssen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Gehwege geräumt und passierbar sind“, weist mags-Sprecherin Yvonne Tillmanns auf die Rechtslage hin. Geschehe dies nicht dies nicht und ein Passant rutscht in der Folge auf nassem Laub, Eis oder Schnee aus, trage grundsätzlich der Eigentümer, vor dessen Grundstück der Unfall passiert ist, die Verantwortung. Dies gelte auch für Radwege und Haltebuchten für öffentliche Verkehrsmittel, für die ein gefahrloser Zu- und Abgang sichergestellt werden muss.
Viele Grundbesitzer nutzen deshalb das Servicepaket der GEM. „Neben der wöchentlichen Reinigung von Gehwegen vor dem Haus ist darin auch der Winterdienst eingeschlossen. Gehweg und gegebenenfalls die Straße werden so oft von Schnee und Eis befreit, wie es die Wetterlage vorgibt. Gleichzeitig treten Grundstückbesitzer die Verkehrssicherungspflicht an die GEM ab und können den Winter sorglos genießen“, erläutert Yvonne Tillmanns.
Näheres: www.mags.de.
IvT/rd
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