Brancheninfo aktuell 29-01/2021

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Brancheninfo aktuell 29-01/2021 150 150 Klaus Henning Glitza

 Novelle des Elektrogesetzes:  Umweltverband fordert Verbesserungen durch den Deutschen Bundesrat

 

Wenn der Bundesrat keine Verbesserung des Elektrogesetzes durchsetzt, werden weiterhin Berge an Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert.“ Das habe zusammen mit Fehlwürfen  durch austretende Schadstoffe  massive Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zur Folge. Mit diesen Worten hat Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Änderungen am Elektrogesetz der Bundesregierung durch die Länderkammer eingefordert. Der Bundesrat befasst sich am 12. Februar mit der Novelle.

Zudem genüge der Gesetzesentwurf  nicht, das seit 2019 geltende gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent zu erreichen, machte die DUH-Vizechefin deutlich. 2018 habe Deutschland lediglich eine Elektroschrott-Sammelquote von 43,1 Prozent erreicht, eine Sammelquote, die nach vorläufigen Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register in 2019 weiter absinken werde. Deshalb müssten die Hersteller zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, sollten auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Anstatt aber lediglich Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zu verpflichten, sollten alle Märkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 100 Quadratmetern auch unabhängig vom Kauf eines neuen Artikels Altgeräte  bis 50 Zentimeter zurücknehmen müssen. Ohne diese Änderungen drohe Deutschland ein teures Vertragsverletzungsverfahren der EU.

Als Verbesserung, die jedoch zu kurz greife, sieht die DUH die vorgeschlagene Pflicht für Online-Marktplätze wie Amazon, Wish und Co., bei den Anbietern auf den Plattformen die ordnungsgemäße Registrierung zu überprüfen. Kritik wird daran geübt, dass die Plattformen die Erfüllung der Rücknahme- und Informationspflichten nicht überprüfen müssen. So könnten die einzelnen Händler weiterhin unrechtmäßig die Rückgabe von Altgeräten ablehnen, ohne dass ihnen Konsequenzen drohen.

„Es darf nicht sein, dass außereuropäische Anbieter auf Online-Marktplätzen die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften des Elektrogesetzes umgehen können“, erklärt dazu Philipp Sommer, stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Seien die Anbieter nicht greifbar, müsse die Plattform selbst rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers und Vertreibers treten. „Andernfalls verschaffen sich die Anbieter einen unfairen Wettbewerbsvorteil auf Kosten ordnungsgemäß arbeitender Händler und lassen Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Elektroschrott allein“, so Sommer.

Kritisch bewertet die DUH auch, dass das Elektrogesetz kaum Vorgaben an die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Elektrogeräten trifft. So sollten Batterien und Lampen durch Verbraucherinnen und Verbraucher einfach austauschbar sein. Bei der Abgabe der Altgeräte zur Entsorgung sollte es zudem verpflichtend sein, nicht nur Batterien, sondern auch Leuchtmittel zu entnehmen, sofern dies zerstörungsfrei möglich ist und die Geräte nicht für eine Wiederverwendung separiert werden. Andernfalls drohe die Freisetzung von Quecksilber durch brechende Lampen.

Weiterhin ruft die DUH den Bundesrat dazu auf, die unsachgemäße Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte zu beenden und die EU-Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 verbindlich im Elektrogesetz festzulegen. Eine im Auftrag der EU-Kommission durchgeführte Studie stellte laut DUH  kürzlich fest, dass durch die Standards europaweit 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können. Auf Deutschland entfalle hierbei ein Anteil von mehr als einer Million Tonnen CO2.

 Links:

DU/rd

 

 

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