BDE-Konferenz: Angepasste Vertragsgestaltungen erforderlich / bvse: Von einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft entfernt
Insbesondere eine Wiedereinführung von Preisanpassungsmechanismen in die Vertragsgestaltung wäre ein geeignetes Instrument, damit die Bieter trotz der Corona-Krise eine nachhaltig tragfähige Kalkulationsgrundlage haben. Das ist das Ergebnis einer Konferenz zur aktuellen Vertragsgestaltungen der Dualen Systeme. des BDE Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., zu der sich am Mittwoch mehr als achtzig Branchenvertreter online zugeschaltet hatten.
Der Kölner Rechtsanwalt Markus Figgen (avocado rechtsanwälte), der in der Konferenz die aktuellen Vertragsstrukturen umfassend darstellte, sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Festschreibung von Verhandlungsklauseln für die Preisgestaltung, auch wenn dies aus der Sicht der Systembetreiber derzeit nicht einfach ist. Figgen bemängelte außerdem den völligen Verzicht der Vorgaben für die Eignungsleihe, die er mit Blick auf die Vergabeverordnung für rechtlich problematisch hält. Nach seiner Ansicht könne sich die in diesem Jahr erfolgte Herabsetzung der Eignungsanforderungen kontraproduktiv auf die gewünschte Qualitätssteigerung bei der Erfassung auswirken.
Michael Bürstner (Interseroh Dienstleistungs GmbH) und Uwe Echteler (Landbell GmbH) hoben in ihren Beiträgen die Kampagne „Mülltrennung wirkt“ der Dualen Systeme hervor, die Verbrauchern nützliche Hinweise zur korrekten Mülltrennung gibt und so einen Beitrag zur Steigerung der Erfassungsqualität leistet.
Die Vorsitzende des BDE-Arbeitskreises Verpackungsrecycling, Heike Schröder (ALBA Group), monierte trotz mancher Verbesserungen neben den fehlenden Abstimmungsvereinbarungen weiterhin bestehende technische und inhaltliche Hürden, die die Angebotsabgabe auf der Registrierungsplattform aktuell erschwerten. Probleme bereiteten hier insbesondere Terminverschiebungen sowie sich widersprechende Systembeschreibungen und Abstimmungsvereinbarungen, die die teilnehmenden Entsorger in der Umsetzung vor große Probleme stellen können.
Der Moderator der Online-Konferenz, BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen, fasste die Diskussion zusammen und bekräftigte dabei die Forderung der Notwendigkeit von Vertragsanpassungsmechanismen: „Durch die Corona-Krise ist das Abfallaufkommen stark gestiegen. Gleichzeitig erschweren ebenfalls Corona-bedingte Störungen der Lieferketten die Absteuerung, was dazu führt, dass in einigen Regionen die Lagermengen auf den Umschlagplätzen und Sortieranlagen stark zugenommen haben. Hier bedarf es Anpassungsmechanismen in den Verträgen. Im Übrigen sind Preisanpassungsklauseln auch unabhängig von der Corona-Krise unverzichtbar, wie die Aufschläge auf Diesel in Abhängigkeit von den noch nicht kalkulierbaren Kosten der CO2-Zertifikate ab 2021 zeigen.“
“Wir sind von einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft noch ein ganzes Stück entfernt“. Mit diesen Worten hat Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, zum Umweltgutachten 2020 des Umweltsachverständigenrates der Bundesregierung Stellung bezogen. Die Ausarbeitung lege „den Finger in die offene Wunde“.
Man müsse “endlich von der Rhetorik zur konsequenten Umsetzung kommen“, denn Deutschland verbrauche laut Analyse des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) nach wie vor zu viele Rohstoffe und führe diese zu wenig im Kreislauf. Im Detail könne manüber manche Aussagen des Umweltgutachtens streiten, §aber die Richtung stimmt. Kreislaufwirtschaft fängt nicht beim Nutzungsende von Produkten an, sondern muss beim Produktdesign beginnen“. Nur recyclingfähige Produkte könnten im Kreislauf geführt werden”, betont Rehbock.
Der bvse hält es deshalb für richtig, dass nicht nur Verpackungen in den Blick genommen werden, sondern auch die Produkte selber. Beispielsweise bei Elektrogeräten oder auch beim Automobilbau sei es möglich und sinnvoll genau zu überlegen, wie die Produkte konzipiert werden müssen, damit beispielsweise die Kunststoffkomponenten am Nutzungsende der Produkte wieder recycelt werden können.
“Zum Design for Recycling gehört aber genauso, dass für neue Produkte von vorneherein auch Sekundärrohstoffe verwendet werden. Es macht einfach keinen Sinn, wenn Recyclingquoten eingeführt werden und sich die Wirtschaftsbeteiligten einschließlich der öffentlichen Hand dann scheuen, Recyclingprodukte nachzufragen”, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Er begrüßt daher, dass im Umweltgutachten nicht nur die Forderung aufgestellt wurde, den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, sondern auch darauf hingewiesen worden ist, dass die öffentlichen Institutionen des Bundes, der Länder und der Kommunen ihre Rolle als Motor für die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft stärker als bisher wahrnehmen sollten.
“Bei einem im Gutachten angegebenen direkten Beschaffungsvolumen von jährlich 122,5 Milliarden Euro haben es Bund, Länder und Kommunen in hohem Maße selbst in der Hand, der Kreislaufwirtschaft den entscheidenden Impuls zu geben. Es geht eben längst nicht nur um Recyclingpapier. Es geht um Bau-, Sach- und Dienstleistungen, die Bund, Länder und Kommunen beauftragen und es geht auch um IT-Ausstattungen, um Möbel, um Elektrogeräte, um Kraftfahrzeuge aller Art. Der Schalter muss jetzt endlich umgelegt werden”, fordert Rehbock.
Als richtig bezeichnet es der bvse, dass ein hochwertiges Recycling angestrebt werde. Wenn man den Kreislauf schließen will, dann gehört auch die Recyclierbarkeit von Recyclingprodukten am Ende der Nutzungsdauer dazu. Rehbock bezeichnet es aber als unglücklich, dass das Umweltgutachten als Negativ-Beispiel Produkte aus Mischkunststoffen genannt habe. Das Gegenteil sei vielmehr der Fall. Mischkunststoffrezyklate werden in der Regel in langlebigen Produkten eingesetzt und sind am Ende ihrer Nutzungszeit sehr wohl wieder für das Recycling geeignet.
Zu einem hochwertigen Recycling gehört nach Auffassung des bvse übrigens auch eine qualitativ gute Erfassung der Altmaterialien. Diesen Aspekt hat das Gutachten nicht aufgegriffen. Dabei ist dies eine Voraussetzung für das Recycling. Gerade bei Elektroaltgeräten haben die Recyclingunternehmen mit teilweiser mangelhafter Erfassung durch die kommunalen Annahmestellen zu kämpfen, was das Recycling erschwert und teilweise unmöglich macht.
Der bvse weist in seiner Bewertung des Gutachtens besonders daraufhin, dass Kreislaufwirtschaft nur gelingen kann, wenn das Recycling auch rechtlich möglich bleibt. Hinsichtlich der geforderten Schadstoffausschleusung müsse daher darauf geachtet werden, dass diese nicht absolut gesetzt werden dürfe.
“Das Stoffrecht definiert laufend neue Schadstoffe. Eine automatische Verknüpfung von Abfall- und Chemikalienrecht wäre hier kontraproduktiv. Viele Produkte, die heute recycelt werden sollen, wurden vor Jahren und Jahrzehnten produziert. Wenn keine sachorientierte Abwägung erfolgt, die auch anwendungsbezogene Kriterien umfasst, wird das eine systemische Überforderung zur Folge haben, die letztlich dazu führt, dass kaum noch unbelastete Abfallströme für das Recycling übrig bleiben”, warnt der bvse-Hauptgeschäftsführer.
ZI
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