bvse: Initiative zum Ausbau mittelständischer Sonderabfallstrukturen
Mit dem Vorschlag, eine Initiative zum Ausbau mittelständischer Sonderabfallstrukturen ins Leben zu rufen, und weiteren Initiativvorschlägen zum schnellstmöglichen Ausbau dringend benötigter Sonderabfallent-sorgungsstrukturen ist der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in die heutige Sachverständigenanhörung zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen gegangen.
Hintergrund ist laut bvse, dass das Land NRW bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle in Deutschland eine besondere Stellung einnimmt. „Rund 25 Prozent des bundesweiten Aufkommens an gefährlichen Abfällen werden dort in technisch gut aufgestellten vorwiegend privatwirtschaftlichen Entsorgungsanlagen behandelt“, so der Verband. Import- und exportbereinigt würden in NRW jährlich etwa 6,96 Millionen Tonnen an Sonderabfällen entsorgt.
Jedoch laufe die geordnete Sonderabfallentsorgung auch in dem Vorzeigebundesland NRW immer mehr auf einen Engpass zu, beklagt der bvse, der bereits im Januar auf einen dringenden Handlungsbedarf hingewiesen hatte. Lange Genehmigungszeiten für die Erweiterung bestehender Sonderabfallbehandlungsanlagen schränkten mittelständische Unternehmen in ihren Möglichkeiten, Kapazitäten für das Sammeln, Lagern Behandeln und Aufbereiten von gefährlichen Abfällen auszuweiten, erheblich ein.
Unterdessen wachse das Aufkommen an gefährlichen Abfällen bundesweit stetig. Bis zum Jahr 2030 prognostiziert NRW einen Anstieg im Sonderabfallaufkommen um 0,28 Mio. Tonnen. Im Gegensatz hierzu erwartet der bvse-Fachverband Sonderabfallentsorgung allerdings eine deutlich größere Steigerung, nämlich von 0,7 Millionen Tonnen an zusätzlich anfallenden gefährlichen Abfällen. Und dies, während gleichzeitig in ganz Deutschland Deponierungsmöglichkeiten und thermische Behandlungskapazitäten schwinden.
„Durch das funktionierende System der privatrechtlichen Strukturen konnte das Land NRW bisher seinen Aufsichtspflichten nachkommen, musste aber kaum in die operative Entsorgung gefährlicher Abfälle investieren“, wirft der Sonderabfallexperte im bvse, Thomas Probst, einen Blick auf die gegenwärtige Lage. Doch nun verschärfe sich die Situation. „Der besorgniserregenden Verknappung der Behandlungskapazitäten muss die Landesregierung nun schnellstens eine Offensive zum Ausbau der Entsorgungs- und Behandlungsstrukturen entgegensetzen, “ betont Probst.
„In der heutigen Sachverständigenanhörung schlagen wir daher eine Initiative des Landtages NRW vor, die den Ausbau, die Erneuerung und den Aufbau von privatrechtlichen Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle unterstützt und fördert“, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende des bvse-Fachverbands Sonderabfallwirtschaft, Gerhard Zimmermann.
Das für diese Initiative vom bvse vorgeschlagene Maßnahmenpaket sieht vor, dass insbesondere Anträge aus der mittelständischen Entsorgungswirtschaft ab der Antragstellung gefördert werden sollen. Immissionsrechtliche und baurechtliche Möglichkeiten müssten ausgelotet und Genehmigungsverfahren priorisiert werden.
Förderungen könnten über landeseigene Finanzierungen und in Zusammenarbeit mit der KfW und IKB erfolgen. Wichtig sei außerdem eine zügige Bearbeitung der Bauanträge und der umweltrechtlichen Genehmigungen. Im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Auflagen werden immer größere Anforderungen bezüglich Sachverständigengutachten und Umweltverträglichkeitsstudien gestellt. Diese Anforderungen sind im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen, fordert der bvse.
ZI/rd
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