Beschwerdeverfahren DSD: Anfang Februar ist beim OLG Verhandlungstermin angesetzt
Seit Ende Juni werden im Beschwerdeverfahren gegen die Untersagung der Fusion REMONDIS-DSD durch das Bundeskartellamt endlose Schriftsätze ausgetauscht. Jetzt steht die finale Phase zeitnah bevor. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Hauptverhandlungstermin auf den 5. Februar 2020 festgelegt.
Ob es an diesem Tag bereits zu einer Entscheidung kommen wird, ist unsicher. Aus REMONDIS-nahen Kreisen verlautete, dass man sich gegen einen negativen Beschluss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Wehr setzen werde. Es würden alle zu Gebote stehenden Rechtsmittel eingelegt, ist zu hören. Nicht auszuschließen ist, dass eine der Parteien (REMONDIS und Bundeskartellamt) Terminsverlegung beantragt.
Es ist davon auszugehen, dass Dr. Ingo Brinker, Leiter der Kartellrechtspraxis der renommierten Rechtsanwaltssozietät Gleiss Lutz (Slogan: „Exzellenz hat einen Namen“) , möglicherweise mit weiteren Juristen, an der gerichtlichen Vertretung beteiligt sein wird. Zu den Schwerpunkten des „zu den führenden Senior-Beratern im Kartellrecht“ (Juve) zählenden Fachanwalts gehören bekanntermaßen Fusionskontrollverfahren. Brinker ist seit 2018 Vorsitzender der Studienvereinigung Kartellrecht. Mitherausgeber der Neue Zeitschrift für Kartellrecht.
Vorgeschichte ist, dass die Fusion vom Kartellamt untersagt wurde. Begründung war, dass „höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen“ zu befürchten gewesen wären, so der Präsident des Kartellamtes, Andreas Mundt. Auch Branchenverbände wie der bvse und der VKU hatten vor einer weiteren Konzentration gewarnt, die weder dem Mittelstand noch den Kommunen und ebenso wenig den Gebührenzahlern guttäte. Der BDE hielt sich bedeckt, da REMONDIS dort Mitglied ist.
Bei einer Fusion wäre der mit Abstand größte Entsorgungskonzern Deutschlands mit dem Primus der dualen Systeme verschmolzen. Da bedarf es keiner prophetischen Gaben, um massive Auswirkungen auf Markt und Wettbewerb vorherzusehen.
Trotz immens teurer Gutachten und hoher Anwaltshonorare war es REMONDIS nicht gelungen, die Bonner Wettbewerbsbehörde von der kartellrechtlichen Unbedenklichkeit der so genannten Elefantenhochzeit zu überzeugen. Obwohl sich die kritische Haltung des Bundeskartellamtes mehr als deutlich bereits im Vorfeld abzeichnete, wurde im Hause REMONDIS bis zum Schluss maximal mögliche Zuversicht verbreitet.
Führungskräfte kommunizierten auch nach außen, DSD sei quasi im Sack; ein paar Zugeständnisse würden ausreichen, um die Sorgenfalten der Kartellwächter zu glätten. Herwart Wilms ging Wochen vor der Entscheidung des Kartellamtes noch davon aus, die Elefantenhochzeit werde ohne Auflagen durchgewunken. Auch Topmanager Max-Arnold Köttgen ließ nach EM-Informationen vorzeitig Siegesfanfaren erschallen.
Dabei standen die Zeichen schon längst auf kräftigsten Gegenwind.
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