Brancheninfo aktuell 09-02/2019

Brancheninfo aktuell 09-02/2019

Brancheninfo aktuell 09-02/2019 150 150 Klaus Henning Glitza

Sonderfahrten im Emsland / Gericht: Anlieger enger Straßen müssen ihren Müll selbst zu Sammelstellen bringen

 

Dem Gelbe-Sack-Fiasko will der REMONDIS-Konzern nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) mit Sonderfahrten zu Leibe rücken.

Das habe laut NOZ der Konzern gegenüber die Stadt Papenburg zugesagt. Für den Fall, dass die Entsorgung der Gelben Säcke dennoch nicht klappt, hat REMONDIS die Beschwerde-Mailadresse gelber-sack-emsland@remondis.de eingerichtet.

bem

***

Für enge Straßen, die nicht von schweren Müllfahrzeugen befahren werden können, hatte der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf die Anordnung erlassen, dass die Anwohner ihre Mülltonnen und den Sperrmüll seit dem 1. Januar 2018 zu einem Sammelplatz bringen. Dagegen hatten einige betroffene Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Gießen geklagt. Ohne Erfolg, denn das Gericht erachtete die Anordnung für rechtmäßig.

Der Einwand der Kläger, dass es sich mitunter um persönliche Härte handelt und dass es sich bei der Abholung der Mülltonnen durch die Mitarbeiter des beauftragten Entsorgungsunternehmens (Knettenbrech + Gurdulic- die Redaktion) um eine „jahrelang geübte Praxis“ handele, sei nachrangig ­gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer reibungslosen Abfallentsorgung.

„Aus der jahrelangen Praxis entstehe auch kein Anspruch auf eine Abholung durch das Entsorgungsunternehmen, denn dies ginge, da es letztendlich mehr Kosten verursache, zu Lasten der übrigen Gebührenzahler, was nicht im öffentlichen Interesse liege“, heißt es in einer Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes. Die Gemeinde könne daher ihre bisherige Praxis ändern. „Der durch die besondere Lage eines Grundstücks verursachte, über den Normalfall hinausgehende, Aufwand für die Abholung des Abfalls dürfe nicht allein dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgebürdet werden.“

Die den Anwohnern zugemuteten Wege (75 bis 110 Meter- die Redaktion) seien nach herrschender Rechtsprechung „noch zumutbar“. Die Pflicht, die Mülltonnen zur Sammelstelle zu bringen, sei weder unverhältnismäßig noch willkürlich.

Wie Christoph Felkl, Vorstandsvorsitzender des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf, gegenüber der  Oberhessischen Presse (OP) erklärte, war der Einsatz kleinerer Fahrzeuge nicht Bestandteil der Ausschreibung und hätte die Kosten nach Informationen der OP in die ­Höhe getrieben. Bis zum 31. Dezember 2017 war es Praxis, dass die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens die Tonnen aus den engen Straßen geholt und zum Müllfahrzeug gebracht haben.  Das müssen die betroffenen Anwohner jetzt selbst tun.

Die am 29. Januar gefassten Beschlüsse sind nach Angaben des Verwaltungsgerichtes Gießen noch nicht rechtskräftig. Die Frist, innerhalb derer Beschwerde eingelegt werden kann, beginnt erst mit der Zustellung der Beschlüsse. Nach EM-Informationen sind bisher beim zuständigen Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel keine Beschwerden eingegangen.

khg

Links:

Aktenzeichen: Beschlüsse vom 29. Januar 2019, 8 L 5537/18.GI, 8 L 6098/18.GI und 8 L 6101/18.GI)

Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes Gießen:

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/anwohner-m%C3%BCssen-m%C3%BClltonnen-zum-sammelplatz-bringen

Artikel der Oberhessischen Presse (OP):

http://www.op-marburg.de/Landkreis/Hinterland/Eilverfahren-Anwohner-muessen-Muelltonnen-zur-Sammelstelle-bringen

Hinterlasse eine Antwort