Interseroh und das bifa Umweltinstitut begrüßen den neuen Mindeststandard der ZSVR
Der Umweltdienstleister Interseroh und das bifa Umweltinstitut, eine der führenden anwendungsorientierten Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungseinrichtungen in Deutschland, haben den neuen rechtsverbindlichen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit nach Paragraf 21 Verpackungsgesetz (VerpackG) begrüßt.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hatte das Dokument am gestrigen Dienstag veröffentlicht. EM berichtete. Es gibt Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen.
„Der Mindeststandard der Zentralen Stelle ist als einheitliche Rahmensetzung für alle Systeme und Inverkehrbringer sehr hilfreich“, so das Statement von Dr. Siegfried Kreibe, stellvertretender Geschäftsführer der bifa Umweltinstitut GmbH. „Wir begrüßen die Aktualisierung dieses Mindeststandards, die neue Entwicklungen und Erkenntnisse berücksichtigt. Auch die von uns für Interseroh entwickelte Methodik wird unter Berücksichtigung des aktuellen Mindeststandards ständig weiterentwickelt.“
„Das Ziel einer zirkulären Wirtschaft, die Klima und Ressourcen schont, lässt sich nur gemeinsam erreichen – der neue Mindeststandard stellt dabei einen wichtigen Orientierungspunkt für Verpackungshersteller dar“, erklärt Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. „Und auch die aktuell diskutierte Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Recyclingfonds bei der Zentralen Stelle kann sinnvolle Anreize für eine verstärkte Nutzung von Recyclingrohstoffen bieten. Mit unserem Service ,Made for Recycling‘ begleiten wir die notwendigen Schritte in Richtung Kreislaufwirtschaft aktiv und unterstützen dabei, die rechtlichen Vorgaben auch in Zukunft einzuhalten.“
Nach Paragraf 21 VerpackG müssen duale Systeme ihren Kunden Vorteile gewähren, wenn sie recyclingfähige Verpackungen zum Einsatz bringen. Wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt, können Unternehmen nach Drexels Angaben einfach mit der von Interseroh und bifa gemeinsam entwickelten wissenschaftlichen Bewertungsmethode „Made for Recycling“ herausfinden und so nicht nur den Anforderungen des VerpackG gerecht werden, sondern zugleich bei umweltbewussten Verbrauchern punkten.
Um die Recyclingfähigkeit einer Verpackung zu bewerten, haben laut einer Pressemitteilung bifa und Interseroh ein dreistufiges Punktesystem entwickelt. „In der ersten Stufe wird ermittelt, ob der Verbraucher die Verpackung problemlos dem richtigen Erfassungssystem zuordnen kann. Anschließend wird in der zweiten Stufe geprüft, wie sich die Verpackung bei der Sortierung verhält. Können die derzeit verfügbaren Sortiertechnologien die Verpackung in die richtige Materialfraktion einsortieren – oder verhindern bestimmte Materialien eine eindeutige Zuordnung? In der dritten Stufe wird untersucht, ob die Verpackung für eine werkstoffliche Verwertung geeignet ist oder ob zum Beispiel Etiketten, Verschlüsse oder Barrieren das Recycling erschweren. Verpackungsbarrieren werden üblicherweise eingesetzt, um das Produkt vor äußeren Einflüssen zu schützen und die Produkteigenschaften zu gewährleisten. Sie dienen beispielsweise als UV- oder Sauerstoffschutz. Zusätzlich erfüllt der Service ‚Made for Recycling‘ die Anforderungen des geltenden Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“, heißt es wörtlich.
SJ/rd
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