DUH fordert: Dem Kabinettsentwurf zum ElektroG nicht zustimmen
„Krachend verfehlt“- mit diesem wenig schmeichelhaften Attribut bedenkt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Sammelquote für Elektroschrott und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) nicht zuzustimmen.
Aus Sicht des DUH stelle der Entwurf nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigten, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen.
„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert“, so Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH. In Deutschland werde nach ihren Worten mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm würden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in den Verkehr gebracht werden. Barbara Metz: „Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen.“
Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen, wie aus einer aktuellen Erklärung hervorgeht: „Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht“.
Der Deutsche Bundestag wird sich erstmals am morgigen Donnerstag mit der Gesetzesnovelle befassen. Zuvor hatte sich am 12. Februar der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart nach ihren Angaben bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.
DU/rd
Links:
DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/
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