Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Neuer Mindeststandard veröffentlicht
Einen neuen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, der die Anwendung deutlich vereinfacht, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.
In der Ausgabe 2020 werden die P abgebildet, die noch nicht flächendeckend bestehen. Zu diesem Zweck wurde eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt.
Nach ZSVR-Angaben ist der neue Mindeststandard damit noch einmal dynamischer ausgerichtet worden. „Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien hat sich in der Praxis klar bewährt. Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten lässt sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln ist.
„Der Mindeststandard hilft die Recyclingfähigkeit zu beurteilen. Wir hoffen, damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussionen, um Verpackungen zu leisten“, so Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.
DrS/rd
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