23 Unternehmen betroffen: Näheres zum Ermittlungskomplex in Österreich
In dem großangelegten Ermittlungsverfahren der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wegen mutmaßlicher Kartellbildung und Preisabsprachen sind nach EM-Information 23 Unternehmen der Entsorgungswirtschaft von Hausdurchsuchungen betroffen.
Die Durchsuchungsmaßnahmen sind zum Teil noch nicht abgeschlossen und werden bis zum Montag andauern. Betroffene schildern eine eher unsystematische Vorgehensweise der Ermittler. Das habe den Anschein erweckt, dass die eingesetzten Kräfte nicht gewusst hätten, wonach sie eigentlich suchten. Neben „Hardcopys“ wurden auch in großem Umfang Datenträger und Festplatten sichergestellt.
Woher die Hinweise stammen, die die Ermittlungen auslösten, liegt bisher im Dunkeln. Betroffene berichten davon, dass Mails als Grundlage der exekutiven Maßnahmen genannt wurden. Nach EM-Informationen kommt aber auch ein Kronzeuge in Frage. Möglicherweise gibt es dabei Zusammenhänge mit den BWB-Ermittlungen zum sogenannten Baukartell. Entsorgungs- und Bauwirtschaft haben Schnittstellen bei der Altlastenentsorgung. Es ist laut Insidern nicht auszuschließen, dass ein besonders belasteter Bauunternehmer versucht, sich per Kronzeugenstatus „freizukaufen“ oder eine mildere Bestrafung zu erwirken. .
BWB- Generaldirektor Theodor Thanner hat im österreichischen Fernsehen (ORF) davon gesprochen, dass „hier sicher in den letzten 15 Jahren kartelliert wurde“. Zum möglichen Schaden sagte er: „Jeder von uns hat mit Abfall zu tun, es wird Abfall produziert. Und wenn hier die Preise höher sind als der Markt hergibt, dann haben wir alle einen Schaden.”
Der Zeitraum von 15 Jahren spricht dafür, dass „hier jemand umfassen mit Materialien, die dem BWB in dieser Form weitgehend unbekannt waren, ausgepackt hat“ , so ein Insider. Sonst wäre die rührige Behörde ja schon längst aktiv geworden. Bisherige Ermittlungskomplexe in der aktuellen Größenordnung oder auch nur ansatzweise vergleichbar, sind aber nicht bekannt geworden. Es seien immer wieder vereinzelte Hinweise auf kartellrechtliche Verstöße eingegangen, die aber nicht im Entferntesten den Beweisgrad der jetzt vorliegenden Informationen hatten. heißt es aus informierten Kreisen. Manche hätten so gewirkt, als wolle jemand der ungeliebten Konkurrenz „einen auswischen“.
In Summe betragen die jährlichen Abfallentsorgungsgebühren in ganz Österreich zwischen 800 bis 900 Millionen. Wenn es tatsächlich eine verbotene Preisabsprache gab, wären vor allem kleine Gemeinde betroffen. Die größeren Kommunen wie die Bundeshauptstadt Wien – Stichwort MA48- organisieren die Abfallentsorgung selbst. Erste kleinere Kommunen und ihre Verbände haben bereits Klagen angekündigt, falls sich die Tatvorwürfe bestätigen sollten. Wäre dies der Fall. könnten mögliche Schadensersatzforderungen durchaus die Zukunftsfähigkeit einiger Entsorgungsunternehmen infrage stellen.
Inzwischen sind in den Medien weitere Firmennamen genannt worden. So das Unternehmen Rieger Entsorgungs GmbH (Neumarkt am Wallersee). Höller Entsorgung (St. Johann) und Peter Seppele Gesellschaft mbH (Fustritz an der Drau). Bereits vorher waren die Namen Energie AG Österreich (Tochtergesellschaft Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH), Saubermacher AG und Brantner GmbH in Medien veröffentlicht worden.
Wohl gemerkt: Solange das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen ist, gilt nach deutschem und österreichischem Recht die Unschuldsvermutung.
khg
[…] bereits Klagen angekündigt, falls sich die Tatvorwürfe bestätigen sollten. Wäre dies der Fall. Hier geht es zur Originalmeldung Quelle: e-mag.press Dieser Inhalt wurde durch einen RSS-Feed zur Verfügung […]