Brancheninfo 21-11/2018

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Brancheninfo 21-11/2018 150 150 Klaus Henning Glitza

Zentrale Stelle: Basis für Kostenverteilung der dualen Systeme mit Kartellamt abgestimmt

 

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt ein Konzept zur Marktanteilsberechnung für die dualen Systeme, inklusive einer Prüfleitlinie vorgelegt. Die mit dem 1. Januar 2019 beginnende Berechnung ist die Grundlage für die Verteilung der Entsorgungskosten aus dem Gelben Sack, der Gelben Tonne, den Glascontainern und dem Verpackungsanteil in der Papiersammlung.
Ab dem 1. Januar 2019 wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister die so genannten „Marktanteile“ der dualen Systeme in Ansatz bringen. Bislang geschah dies auf der Basis eines Vertrags der dualen Systeme, der bekanntermaßen in den vergangenen Jahren Gegenstand von Streitigkeiten war und immer wieder zu Datendifferenzen geführt hat.

Wie Dr. Bettina Sunderdiek von der Zentrale Stelle erläutert, ist die Entsorgung von Verkaufs- und Umverpackungen in Deutschland bekanntermaßen wettbewerblich geregelt. Damit das sogenannte duale System für den Verbraucher möglichst kostengünstig ist, werden die Leistungen ausgeschrieben. Da aber nicht neun unterschiedliche Anbieter in jedem Gebiet Sammelfahrzeuge fahren lassen können, wird ein Anbieter beauftragt und die Kosten anhand von Marktanteilen aufgeteilt. Diese Marktanteile wurden bislang auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrags kontrolliert, gemeldet und berechnet. Doch es gab immer wieder Streitigkeiten. „Wenn in einem begrenzten Markt mit neun Wettbewerbern von diesen erwartet wird, dass sie sich eigene Marktregeln im Einvernehmen geben, dann resultiert daraus nicht zwangsläufig ein hohes Niveau“, macht Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, auf das Problem der bisherigen Konstruktion aufmerksam.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG), das ab dem 1. Jnauar 2019 in Kraft tritt, ordnet die Aufgabe der Marktanteilsberechnung nunmehr der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu. Dies muss im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt geschehen, da hier Wettbewerbsregeln aufgestellt werden. So wird gesichert, dass die gesetzlichen Vorgaben streng abgebildet werden. „Die Systemwirtschaftsprüfer werden zukünftig zudem die Herstellermeldungen abgleichen und somit Differenzen sofort erkennen und klären. Das System bekommt endlich die Transparenz, die es braucht, um reibungslos zu funktionieren. Streitigkeiten und Datendifferenzen gehören nun hoffentlich der Vergangenheit an“, ergänzt Gunda Rachut.

Auch für die im Gesetz genannten produktverantwortlichen Hersteller sorgt die neue Transparenz für mehr Rechtssicherheit. Viele Hersteller – damit sind die Erstinverkehrbringer von befüllten Verpackungen gemeint, das können auch Händler sein – waren in der Vergangenheit unsicher, ob ihre Mengen wirklich zur Finanzierung des Systems beigetragen haben. „Das ist der entscheidende Grund, warum der Gesetzgeber dem Hersteller keine Drittbeauftragung bei der Datenmeldung im Verpackungsregister erlaubt. So soll verhindert werden, dass ein Dritter im Namen des gesetzlich verpflichteten Unternehmens leichtfertig falsche Angaben macht“, so die abschließende Botschaft von Gunda Rachut an die Produktverantwortlichen.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück. Stifter sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband. Sie wird mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling sorgen. Dazu führt sie ein Register aller Produktverantwortlichen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und dualen Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Vorstand der Stiftung ist die Juristin Gunda Rachut.

Dr.BS/nic

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