Brancheninfo 20-10/2020

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Brancheninfo 20-10/2020 150 150 Klaus Henning Glitza

Problem: Immer mehr E-Altgeräte werden mitsamt Inhalt abgegeben

  

Ein Thema, das praktisch alle Wertstoffhöfe betrifft: Kühlschränke, in denen sich noch Lebensmittel befinden. Waschmaschinen, die komplett mit der letzten Waschladung entsorgt werden. Fritteusen, die noch das alte Frittierfett enthalten.  Bei der Annahme von Elektro-Altgeräten mehren sich die Probleme, teilt der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) mit.

Ausgediente E-Geräte mitsamt Inhalt- dies ist mittlerweile keine Seltenheit mehr auf dem vom HIS betriebenen Wertstoffhof an der Hanauer Daimlerstraße. Hinzu kommen Drucker, die noch Farbpatronen enthalten oder Elektrokleingeräte, aus denen die Batterien nicht entnommen wurden.

Problematisch dabei sei laut HIS nicht nur, „dass dadurch der weitere Verwertungsweg der Elektroaltgeräte erschwert wird, sondern auch, dass die Kosten für die fachgerechte Entsorgung steigen“. Beispielsweise erhöhe sich bei nicht ordnungsgemäß gelagerten und transportieren Batterien das Gefahrenpotential, da es speziell bei Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis zu einer Selbstentzündung kommen kann.

Aus gutem Grund würden deshalb Elektroaltgeräte bei der Anlieferung auf dem Wertstoffhof einer Sichtprüfung unterzogen, erläutert GIS. Um den reibungslosen und schnellen Ablauf bei bis zum Teil fast 600 Anlieferungen auf dem Wertstoffhof gewährleisten zu können und Wartezeiten bei der Elektroaltgeräteannahme möglichst gering zu halten, appelliert HIS: Alle Batterien und Akkus müssen aus dem Elektrogerät entfernt und separat abgegeben werden. Gerätezubehör wie Patronen, Toner, Kassetten, Staubsaugerbeutel sind ebenfalls getrennt vom Elektrogerät zu entsorgen.“ Bei Elektrogroßgeräten, die noch mit Inhalt gefüllt sind, werde grundsätzlich die Annahme verweigert.

Gleiches geltet für die Sperrmüllsammlung, bei der ebenfalls bis zu zehn Elektrogroßgeräte pro Haushalt mitgenommen werden. Stellten die Mitarbeitenden fest, dass die Geräte oder auch Möbelstücke, beispielsweise Schränke, noch mit Inhalt gefüllt sind, werden diese Gegenstände auch nicht mitgenommen.

Dies gilt in ähnlicher Form für alle Entsorgungsunternehmen und die von ihnen betriebenen Recycling- und Wertstoffhöfe.

HN/rd

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