Brancheninfo 15-03/2020

Brancheninfo 15-03/2020

Brancheninfo 15-03/2020 150 150 Klaus Henning Glitza

ELS-Verfahren teilweise eingestellt / Entsorgungsfahrzeug kippte um /  VKU legt Rechtsgutachten vor / Zentek unterstützt Digitalstrategie

 

Das Verfahren wegen des Vorwurfs des Betruges gegen die  insolventen und bereits abgewickelten Europäischen Lizensierungssysteme (ELS) ist mangels Tatnachweises gemäß Paragraph 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.

Dies teilt auf EM-Anfrage Dr. René Seppi als Pressesprecher für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Köln mit.

Durch mutmaßliche Tricksereien bei den Mengenmeldungen hat ELS die anderen dualen Systeme erheblich geschädigt. Der Geschäftsführer eines der besonders betroffenen Systeme hatte daraufhin Strafanzeige gestellt.

Hinsichtlich des Tatvorwurfs der Insolvenzstraftaten dauern aber die Ermittlungen weiter an, teilt Dr. Seppi mit.

khg

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Wie jetzt bekannt wurde, ist  ein Spezialtransporter zur Entsorgung von Fäkalien ist am Dienstag vergangener Woche im Gewann Eichwald bei Oberndorf am Neckar (Baden-Württemberg) umgestürzt. Dabei ist über die Tankentlüftung eine noch unbekannte Menge Dieselkraftstoff ins Erdreich und einen Entwässerungsgraben neben dem Weg gelangt.

Der Unfall wurde nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz erst am Montag dieser Woche offiziell bekannt. Die Polizeidienststelle in Oberndorf hat Ermittlungen wegen Gewässerverunreinigung aufgenommen.

Laut Polizeimeldung  war der Lastwagen „im Einsatz bei einer Fäkalienentsorgung auf einem Aussiedlerhof“. In dem Waldstück im Gewann Eichwald beim Oberndorfer Ortsteil Beffendorf sei der  LKW-Fahrer auf einer geraden Gefällstrecke des unbefestigten Waldweges zu weit nach rechts abgekommen, weswegen das schwere Fahrzeug auf dem Morast einsank und auf die Seite kippte. Hierbei wurde das Führerhaus leicht beschädigt. Der Fahrer des Spezialfahrzeugs, der unverletzt blieb, verständigte einen Verantwortlichen der Entsorgungsfirma, der die Bergung mit zwei weiteren Fahrzeugen und einem Kranwagen einleitete. Hierzu wurde die Ladung auf ein Ersatzfahrzeug umgepumpt. Ein spezieller Autokran richtete das auf der Seite liegende Unfallfahrzeug wieder auf.

Der Unfall konnte erst  am Montag von der Polizei aufgenommen werden, nachdem ein Spaziergänger zufällig die Bergung entdeckt und darauf hingewiesen hatte.

Die Polizei verständigte das Wasserwirtschaftsamt beim Landratsamt Rottweil. Von dort wurden weitere Maßnahmen eingeleitet. Die Ermittlungen der Polizei zum Unfallhergang und den beteiligten Personen dauern noch an.

khg/rd

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat  in Berlin ein Rechtsgutachten zur Kostenpflicht von Herstellern für die Reinigung von Zigarettenkippen und To-Go-Verpackungen im öffentlichen Raum vorgestellt. Die EU-Kunststoffrichtlinie, die bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sieht vor, dass sich Hersteller künftig an den kommunalen Reinigungskosten beteiligen müssen.

Dazu VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Wir brauchen dringend neue Wege aus der Wegwerfgesellschaft! Mit der Kunststoffrichtlinie hat die EU allen Mitgliedstaaten ein sehr gutes Instrument an die Hand gegeben, Littering –also dem unachtsamen Wegwerfen von Abfällen – zu bekämpfen und Einwegprodukte aus Kunststoff wirksam zurückzudrängen. Die Einführung der Herstellerverantwortung ist ein Paradigmenwechsel, der dazu beitragen kann, Abfälle zu vermeiden und die Kosten für die Reinigung gerechter zu verteilen. Es ist wichtig, dass die kommunalen Reinigungsbetriebe bei ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge finanziell unterstützt werden: Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum sowie Sensibilisierungsmaßnahmen für Abfallvermeidung sind zentrale Beiträge für nachhaltige Städte und Gemeinden. Nun kommt es darauf an, ob die Mitgliedstaaten dieses Instrument im Sinne von Verbrauchern und Umwelt auch richtig nutzen.“

Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen, hat im Auftrag des VKU ein Gutachten zur Kostenpflicht der Hersteller nach der EU-Kunststoffrichtlinie vorgelegt. Das Gutachten lässt keinen Zweifel daran, dass die Hersteller für die Reinigung von Einwegprodukten auf unseren Straßen finanziell aufkommen müssen. Sie müssten nach dem Verursacherprinzip für die Kosten zur Verantwortung gezogen werden, die durch die Verschmutzung der Umwelt durch ihre Produkte entstehen. Zudem sei die Zielsetzung der Richtlinie klar: Der Union gehe es darum, Abfälle – speziell in Meeren und Gewässern – zu vermeiden und deswegen an der Verursachungsquelle anzusetzen. Folgerichtig müssten die nationalen Gesetzgeber wirksame Anreize für umweltgerechtes Verhalten setzen.

Hasenkamp: „Um eine ökologische Lenkungswirkung zu erreichen, muss der Gesetzgeber bereit sein, über eine enge 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinauszugehen. Konkret heißt das: Die Verbraucherpreise von Einwegverpackungen sollten so erhöht werden, dass Hersteller und Verbraucher auf umweltfreundliche Mehrwegsysteme umsteigen. Diese finanziellen Mittel können etwa für Aufklärungskampagnen oder andere Umweltprojekte verwendet werden. Außerdem sollten alle häufig verwendeten Einweg-Produkte, die auf unseren Straßen landen, adressiert werden – nicht nur die aus Plastik. Sonst kommt es am Ende zu Verlagerungseffekten und die kommunalen Betriebe entsorgen im Ergebnis Millionen To-Go-Becher aus Pappe anstatt aus Plastik. Das kann nicht gewollt sein.“

Das Gutachten von Prof. Dr. Frenz hat insbesondere die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Kunststoffrichtlinie ausgelotet und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine effektive Umsetzung der Richtlinienziele geboten sei, wozu auch die Entwicklung umweltverträglicherer (Mehrweg-)Produkte gehöre.

Hasenkamp: „Die Bundesregierung sollte die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie dafür nutzen, dass Litteringproblem grundsätzlich anzugehen. Andernfalls werden wir immer mehr Insellösungen wie in Tübingen sehen. Dort führt die Stadt ab kommenden Jahr eine Verpackungssteuer ein – 50 Cent soll der Einweggetränkebehälter dann mehr kosten. So richtig die Zielsetzung ist und so verständlich die Motive der Kommunalpolitiker sind: Es steht zu befürchten, dass solche – gut gemeinten – Einzelmaßnahmen in der Summe zu einem Flickenteppich führen und bei den Verbrauchern eher Verwirrung stiften, als das Problem an der Wurzel zu packen. Außerdem sind kommunale Verpackungssteuern nach wie vor mit erheblichen Rechtsrisiken belastet, wie Prof. Dr. Frenz herausgearbeitet hat. Unter anderem deswegen, weil die gleichen Produkte künftig finanziell doppelt belastet würden. Wir sollten daher die EU-Kunststoffrichtlinie so umsetzen, dass die Vermüllung der Umwelt wirksam zurückgedrängt wird und die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe substanzielle Beträge zum weiteren Ausbau ihrer Reinigungsleistungen erhalten. Damit würden dann auch kommunale Verpackungssteuern entbehrlich werden.“

Hintergrund zur EU-Kunststoffrichtlinie:

Um in Europa für einen nachhaltigeren Umgang mit Plastik zu sorgen, hat die EU im Mai 2019 die Kunststoffrichtlinie verabschiedet. Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht neben Verboten von Strohhalmen und Wattestäbchen aus Plastik unter anderem. vor, dass sich Hersteller bestimmter Plastik-Einweg-Produkte wie To-Go-Verpackungen und Filterzigaretten finanziell an folgenden Leistungen beteiligen müssen: an der Entsorgung und Reinigung ihrer Produkte im öffentlichen Raum sowie an Sensibilisierungsmaßnahmen für Abfallvermeidung und gegen Littering. Bisher werden diese Leistungen ausschließlich über Gebühren oder die kommunalen Haushalte finanziert.

Link zum Gutachten von Prof. Dr. Walter Frenz: https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/archiv-2020-pressemitteilungen/umsetzung-der-eu-kunststoffrichtlinie-um-die-vermuellung-der-umwelt-zu-verringern-muss-der-gesetzgeber-das-litteringproblem-an-der-wurzel-packen/.

EMa/rd

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Der Dienstleister für überregionale Entsorgungssysteme und digitaler Angebote in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, Zentek, unterstützt die jüngst veröffentlichte umweltpolitische Digitalstrategie der Bundesumweltministerin. Zugleich müsse diese Strategie aber zügig und konsequent umgesetzt werden, mahnt Zentek-Geschäftsführer Christoph Ley an und betont: „Das erfordert jetzt auch Mut. Wer mehr Produkte in die Recyclingpflicht holen will, wird das leider kaum ohne Widerstand hinbekommen.“

Die Ministerin hatte am 2. März ihre Pläne vorgestellt, nach denen mit Hilfe digitaler Lösungen umweltpolitische Ziele beschleunigt erreicht werden sollen. Zentek fordert die Ministerin deshalb auf, den eingeschlagenen Weg konsequent zu verfolgen und an geeigneten Stellen sogar weiter als geplant zu gehen. So könne zum Beispiel die Einführung von Mindestquoten für Rezyklate bei Komponenten der digitalen Infrastruktur und elektronischer Geräte ohne Probleme schrittweise auf weitere Produktgruppen ausgedehnt werden.

„Die Ministerin springt mit ihrer Strategie auf einen fahrenden Zug auf“, kommentiert Ley den Ansatz des Umweltministeriums. „Die Entsorgungsbranche spielt für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalstrategie schon heute eine entscheidende Rolle. Innovative Akteure wie wir bieten hier längst ein breites Spektrum digitaler Lösungen und arbeiten weiter an der Zukunft. Wir wünschen uns deshalb, dass wir beim Umsetzen des politischen Rahmens nicht hinter dem technisch Möglichen zurückbleiben.“

Ein weiterer wichtiger Baustein für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft ist nach Ansicht von Zentek der digitale Produktpass. Ihm komme in der Digitalstrategie zu recht eine zentrale Rolle zu. Indem Hersteller die genaue stoffliche Zusammensetzung ihrer Produkte so dokumentierten, dass sie dem Verwerter später digital zur Verfügung stehen, werde ein tragendes Element für die Erhöhung der Recyclingquoten geschaffen. „Und Downcycling wird so ebenfalls verhindert“, betont Ley einen weiteren positiven Effekt des Passes.

Deshalb sollte der Pass nach Ansicht von Zentek auch für so viele Anwendungsfälle wie möglich und so schnell wie möglich eingeführt werden. Vorstellbar seien hier verschiedene Baustoffe, die einen erheblichen Anteil am recyclebaren Material ausmachten sowie Verkaufs- und Transportverpackungen, bei denen das Recyclingspotenzial wegen fehlender Informationen ebenso bei weitem noch nicht ausgereizt werde.

Zum Leistungsspektrum von Zentek gehören nach Eigenangaben  eine Vielzahl digitaler Lösungen: der Onlineshop containerdienst.de für Privatkunden, entsorgung.de für Geschäftskunden, die Plattform empto für die Auftragsabwicklung zwischen Gewerbetreibenden und Entsorgern sowie die – speziell für kleinere Entsorgungsunternehmen entwickelten – Business Apps TrashButton und Trashmonitor.

Neben digitalen Dienstleistungen betreibt die Zentek Gruppe (Systemzentrale in Köln) seit mehr als zehn Jahren ein Duales System und bietet seit 25 Jahren flächendeckende Entsorgungssysteme für bundesweit tätige Unternehmen. Gesellschafter der Zentek sind familiengeführte mittelständische Entsorger in Deutschland.

SaGa/rd

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