Der Betrüger von Wiesbaden: Er kam, er sah, er “wirtschaftete”- und das in erster Linie in die höchstpersönliche Tasche
Er kam, er sah, er agierte. Letzteres allerdings mit besonderem Eifer in krimineller Hinsicht. So lässt sich kurzgefasst das alles andere als legale „Wirken“ des Michael J. bei einem namhaften Wiesbadener Entsorgungs- und Recyclingunternehmen zusammenfassen. Ein „Wirken“ das letzten Endes die Justiz beschäftigte und dem heute 52-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung einbrachte.
Profit nicht für den Arbeitgeber herauszuschlagen, sondern in erster Linie für sich höchstpersönlich- das war schon vorher das Grundprinzip des Michael J. Als er am 1. Juni 2016 beim Wiesbadener Unternehmen als Leiter Einkauf anheuert, ist er längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft, steht noch unter Bewährung. Und es laufen diverse Pfändungen gegen ihn. Darunter Schadensersatzforderungen seiner Vor-Arbeitgeber. Sein Schuldenstand sechsstellig. Ein Mann, der stets mehr ausgab als er einnahm.
Ein neuer Arbeitsplatz, eine neue Chance- trotz Vorstrafenregister und katastrophaler Schufa? Michael J, wäre gut beraten gewesen, diese Chance zu nutzen. Doch Wohlverhalten, juristische Compliance an den Tag zu legen, das lag nicht in seinen Genen. Wenige Tage nach seiner Einstellung schlägt er im alten Sinne zu.
Dazu erfindet er Unternehmen und fingiert Rechnungen. Wie die Prosea. Ein Multitalent unter den Unternehmen. Es kann Bleche liefern, aber auch PC-Software. Anscheinend eine Firma für alles. Mit Bankverbindung und Kontaktdaten von der Schwiegermutter. Das fällt im Unternehmen niemandem auf. Es sind immer nur kleinere Summe, die Prosea und andere Phantasiefirmen einfordern. Aber das summiert sich bis zum Sommer 2017, als das kriminelle Treiben schließlich endet, auf rund 163.000 Euro.. Dazu betreibt J. noch einen schwunghaften Handel aus dem Fuhrpark des Unternehmens. Er kassiert in bar, Buchungen gibt es nicht.
Ein Vier-Augen-Prinzip- das gab es zwar. Aber es waren die vier Augen des Michael J… „Neben den fingierten Rechnungen betrieb der Einkaufsleiter nMan habe es dem Ganoven nicht allzu schwer gemacht, das Beschäftigungsunternehmen als SB-Markt zu nutzen, das sah auch die 6. Große Strafkammer des Landgerichtes Wiesbaden so.
Die Richterin betonr in der Urteilsbegründung, dass potenzielle Arbeitgeber Schutz verdient hätten. Mit anderen Worten: Die Zeit der Bewährungsstrafen ist für den Familienvater Michael J. vorbei, und er muss nunmehr eine Justizvollzugsanstalt von innen betrachten. Ob das seine ausgeprägte kriminelle Energie zum Erliegen bringt, bleibt abzuwarten.
Das betroffene Unternehmen hat jedenfalls dazugelernt. Es gibt jetzt das Sechs-Augen-Prinzip- und es zu wünschen, dass die Kraft der sechs Augen das Unternehmen vor ähnlichen Taten und Schäden bewahrt. Einen “Einklaufsleiter” kann niemand gebrauchen.
khg
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