130.000 Unternehmen bis dato registriert

130.000 Unternehmen bis dato registriert

130.000 Unternehmen bis dato registriert 150 150 Klaus Henning Glitza

ZSVR-Vorstand Gunda Rachut:  70.000 Unternehmen mehr als bisher bei den dualen Systemen gemeldet

 

Bis heute haben sich Angaben des Vorstandes der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Gunda Rachut, 130.000 Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert. „Damit sind 70.000 Unternehmen mehr registriert als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war“, hebt die ZSVR-Chefin hervor. Das sei „ein guter Start“.

Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: die Juristin Gunda Rachut.
Foto: Cornelia Borck /Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Wikipedia, CC BY-SA 3.0 de)

Das ZSVR hat bekanntermaßen mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes am 1. Januar seine Arbeit aufgenommen. Zu den Kernpunkten des neugefassten  Gesetzes gehört neben der deutlichen Erhöhung der Recyclingquoten für Verpackungen als wesentliches Element die Gründung der Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) mit dem Verpackungsregister LUCID.

Was bedeutet das für die Bürgerin und Bürger? Das öffentliche Verpackungsregister macht für alle transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen. Und damit dafür sorgen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden können. Jeder Verbraucher, aber auch Mitbewerbsunternehmen, können somit überprüfen, ob Hersteller/Händler rechtskonform arbeiten.

Genau dies ist der Hintergrund der neuen Zentralen Stelle.  Denn längst nicht alle Hersteller/Händler/Importeure sind bisher der Meldepflicht nachgekommen. Auch schwarze Schafe unter den dualen System „rechneten Mengen herunter“, um ihre Kostenbeteiligungen auf betrügerische Weise zu senken. Bekannt ist der Fall der Europäischen Lizensierungssysteme (ELS), die inzwischen abgewickelt wurden. Es laufen aber noch Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des ehemaligen Unternehmens. Tatvorwurf: Betrug und Insolvenzverschleppung.

  „… wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt“, erläutert dazu Gunda Rachut. Vorstand der ZSVR.  „Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme (gemeint ist die Gründung der ZSVR-die Redaktion) auch das Verpackungsgesetz sind“, so die ZSVR-Chefin.

Wie das Verpackungsregister im Kern funktioniert, machen das Bundesumweltministerium und die ZSVR in einer gemeinsamen Erklärung deutlich. Demnach müssen sich alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, dort anmelden. Ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen, verkaufen beziehungsweise in den Handel bringen und die dann in den privaten Haushalten als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit den Angaben der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab.

Nur ein Beispiel für Verpackungsmüll. Auch die diversen Fastfood-Restaurants tragen kräftig zum Anwachsen der Abfallmengen bei. Und natürlich die Verbraucher. die die Verpackungen in Umwelt und Natur werfen. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Gleichzeitig hat das Verpackungsregister neue Standards erarbeitet. Dazu gehören ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung“, die den dualen Systemen hilft, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen. Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“: „Die Standards sichern ein hohes Niveau vom Design der Verpackung bis hin zum Recycling. Gleichzeitig liefern sie einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Verpflichteten, die nun sehr viel einfacher ihre Pflichten ermitteln können. Nur so erreichen wir die Ziele des Verpackungsgesetzes, mit einer Mischung aus Transparenz, niveauvollen Standards und einer effizienten Kontrolle.“

Zum Hintergrund: Seit 1993 gilt in Deutschland die Produktverantwortung für Verpackungen. Das bedeutet, dass diejenigen, die Verpackungen mit Ware befüllen oder nach Deutschland einführen, gleichzeitig die Entsorgung finanzieren müssen. Für Verpackungen, die bei privaten Verbrauchern anfallen, geschieht das über Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme, die wiederum das Recycling organisieren. Zahlreiche Unternehmen sind jedoch dieser Pflicht nicht gefolgt. Dadurch fehlte auch der finanzielle Anreiz, auf überflüssige Verpackungen zu verzichten.

Möglich ist die Registrierung bei der ZSVR unter www.verpackungsregister.org. Das Verfahren ist nach Angaben der Zentralen Stelle schlank ausgestaltet und nimmt zirka 10 bis 15 Minuten in Anspruch.

rd/khg

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